Streit um Votum in Kolbermoor

von Redaktion

Trotz eines knappen Bürgerentscheids plant die Stadt Kolbermoor weiter am Nordost-Quartier. Eine Bürgerinitiative zweifelt das Ergebnis jedoch an und wirft den Verantwortlichen Verfahrensfehler vor. Nun prüft die Rechtsaufsichtsbehörde die eingegangenen Beschwerden.

Kolbermoor – Eigentlich war alles klar. Die Stadt Kolbermoor treibt weiterhin gemeinsam mit dem Bauprojektentwickler Max von Bredow Baukultur GmbH die Planungen für eine neue Siedlung im Nordosten der Stadt voran. Daran änderte auch das Ergebnis des Bürgerentscheids am 19. April nichts, bei dem, wenngleich durchaus knapp, zu wenige Ja-Stimmen für eine Einstellung des Projekts gesammelt wurden. Eigentlich. Denn seitdem das Vorhaben damit nochmals grünes Licht bekommen hatte, kursieren Vorwürfe der Bürgerinitiative „N.O.T. Kolbermoor“ gegen die Stadt und den Bauprojektentwickler. Kurz gesagt: Die BI zweifelt das Ergebnis des Bürgerentscheids an und wirft den Verantwortlichen Verfahrensfehler vor, die das Bürger-Votum ungültig machen würden.

Verstoßen gegen die
Plakatierverordnung?

Die Beschwerden landeten auf dem Tisch des Landratsamtes Rosenheim. Stoßrichtung: Seitens der Stadt und der Max von Bredow Baukultur GmbH sei gegen „unterschiedlichste Normen, Vorschriften und Gesetze verstoßen“ worden. Unter anderem geht es um eine Anzeige in den Kolbermoorer Stadtnachrichten, die einen Wahlaufruf pro Siedlungspläne beinhaltete, die laut BI jedoch wie ein redaktioneller Beitrag gestaltet und nicht als Anzeige oder politische Werbung gekennzeichnet war. Dies sei ein „Bruch der kommunalen Neutralitätspflicht“.

Auch hätten Plakate des Kolbermoorer Unternehmers von Bredow zum Bürgerentscheid die „stadteigene Plakatierverordnung sowie Grundgesetzartikel“ verletzt. Da insgesamt aktiv „eine massive Schieflage in der öffentlichen Darstellung“ erzeugt worden sei und keine Chancengleichheit im Abstimmungskampf geherrscht habe, verliere der Bürgerentscheid „unter solchen Bedingungen seine demokratische Funktion als fairer Ausgleich unterschiedlicher Positionen“, betonen die Sprecher der „N.O.T. Kolbermoor“.

Die Stadt Kolbermoor sowie die Max von Bredow Baukultur GmbH hatten bislang gelassen auf die Vorwürfe reagiert und diese gegenüber dem OVB zurückgewiesen. Was etwa den vermeintlichen Verstoß gegen die Plakatierungsverordnung angeht, so hatte laut Stadtsprecher Christian Poitsch die MvB Baukultur GmbH bei der Stadt „einen mündlichen Antrag auf Plakatierung gestellt“. Diesem wurde „im Rahmen einer Einzelfallentscheidung nach sorgfältiger Abwägung unter Berücksichtigung des besonderen Ereignisses und der großen Bedeutung dieses Bürgerentscheids nachgekommen“. Auch sonst lägen keine Verstöße vor.

Ob nun wirklich alles rechtens abgelaufen ist oder ob tatsächlich Fehler der Verantwortlichen begangen wurden – Antworten auf diese Fragen erhoffte man sich nun durch die Prüfung der Rechtsaufsichtsbehörde. Geplant waren hierzu Ergebnisse bis Mitte Mai. Allerdings wird es nun doch noch etwas länger dauern, denn: „Die N.O.T. Kolbermoor hat mit Schreiben vom 12. Mai 2026 ihre Beschwerde durch weitere Vorwürfe ausgeweitet“, erklärt Simone Beigel, Pressesprecherin des Landratsamtes, auf OVB-Anfrage. Da die BI noch auf verschiedene Antworten der Stadt Kolbermoor warte, habe sie um Zurückstellung der Entscheidung der Rechtsaufsicht gebeten. Ein Zeitpunkt über die abschließende Bearbeitung sowie das Ergebnis stehe laut Beigel derzeit noch nicht fest.

Vorwurf der
Manipulation schwingt mit

Denn neben besagten Vorwürfen sowie vermeintlich auffälligen Unterschieden zwischen Wahllokalen und Briefwahlbezirken – was die Stadt als unauffällig aufgeklärt hatte – hat die BI „ausdrücklich unabhängig vom Bürgerentscheid“ Fragen zur technischen Organisation der Briefwahl an die Stadt gestellt. Hierzu liegt dem OVB der Schriftverkehr zwischen der „N.O.T. Kolbermoor“ und Kolbermoors Bürgermeister Thomas Rothmayer vor. Und diese Fragen, etwa wer Schlüssel zu den Briefwahleingangsurnen oder wer Zugang zu den ungenutzten Briefwahlunterlagen hatte, könnten durchaus auf den Vorwurf der Abstimmungsmanipulation hindeuten, wie es seitens der Stadt interpretiert und deutlich zurückgewiesen wird.

Im Antwortschreiben an die BI stellt der Rathauschef deshalb auch klar, dass man die Fragen aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt sowie einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberbayern nicht vor Abschluss der besagten Verfahren beantworten werde. Diesen „aktuellen Sachstand“ bestätigt nun auch Stadtsprecher Poitsch auf OVB-Nachfrage. Hinsichtlich der Beschwerden laufe das Verfahren bei der Rechtsaufsicht noch. „Wir haben keine Informationen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.“

Klar ist damit auch, dass die BI nicht nur beim Landratsamt vorstellig wurde. Bereits im April hat sich die „N.O.T. Kolbermoor“ mit einem Schreiben an die Regierung von Oberbayern gewandt, nachdem laut BI eine Beschwerde an das Landratsamt Rosenheim von dort nicht innerhalb von zehn Tagen beantwortet worden sei, erklärt Wolfgang Rupp, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern. Darin sei eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen Bürgermeister Kloo enthalten gewesen, mit der Bitte um Überprüfung, ob der Stadtverwaltung Kolbermoor im Verfahren rund um den angesprochenen Bürgerentscheid Rechtsfehler unterlaufen sind.

Weiter
offener Ausgang

„Wie in vergleichbaren Angelegenheiten üblich, hat die Regierung von Oberbayern das Landratsamt Rosenheim als Rechtsaufsichtsbehörde über die Stadt Kolbermoor dazu um Stellungnahme gebeten, die bislang allerdings noch nicht vorliegt“, so Rupp. Eine inhaltliche Bewertung der Beschwerde durch die Regierung ist daher bislang nicht erfolgt.

Auch in dieser Angelegenheit bleibt also zunächst abzuwarten, wie es weitergeht. Und ob die Vorwürfe überhaupt rechtlich ausreichen könnten, um den Bürgerentscheid wirklich anzufechten, weiß selbst die BI nicht, wie sie dem OVB mitteilt. Dies sei juristisch zu bewerten. Bei allen verhärteten Fronten ist jedenfalls zu erwarten, dass sich die Auseinandersetzung um den Bürgerentscheid zum „Nordost-Quartier“ in Kolbermoor noch eine Weile hinziehen wird.

Artikel 2 von 5