Freispruch nach rätselhaftem Prozess

von Redaktion

Ein Ehepaar aus Kolbermoor stand wegen Erpressung vor dem Schöffengericht Rosenheim. Sie sollen einen Mann mit einem angeblichen Sex-Video und einer Drohung mit den Taliban unter Druck gesetzt haben. Aus Mangel an Beweisen wurden die beiden Angeklagten nun freigesprochen, obwohl viele Fragen offenblieben.

Rosenheim – Ein angebliches Sex-Video, widersprüchliche Aussagen und zahlreiche offene Fragen: In einem ungewöhnlichen Prozess um mutmaßliche Erpressung und Bedrohung sprach das Schöffengericht Rosenheim die Angeklagten am Ende aus Mangel an belastbaren Beweisen frei.

Die Vorwürfe wogen schwer. Ein 33-jähriger Kolbermoorer und dessen 30-jährige Ehefrau wurden beschuldigt, einen 35-jährigen Traunreuter widerrechtlich gefilmt, erpresst und bedroht zu haben.

Schwere Vorwürfe
der Anklage

Laut Anklage kam es im Januar 2024 nach einem durchzechten Abend zu einem dubiosen Vorfall. Demnach sollen der Kolbermoorer, der Traunreuter sowie ein 36-jähriger Wasserburger in Alkohollaune an einer Tankstelle in Rosenheim eine unbekannte Frau aufgelesen und mit in die Wohnung des Kolbermoorers genommen haben. Dort soll der Traunreuter Sex mit der Unbekannten gehabt haben.

Der Kolbermoorer soll ihn dabei ohne dessen Einverständnis gefilmt haben. Wenige Tage später soll der 33-jährige 35.000 Euro von dem Traunreuter gefordert haben. Die Ehefrau und Mitangeklagte soll zusätzlich 3.000 Euro sowie neue Matratzen und zwei iPhones gefordert haben. Für den Fall einer Nichtzahlung sollen die beiden Angeklagten mit der Veröffentlichung beziehungsweise Weitergabe des Videos an die Taliban in Afghanistan gedroht haben.

Zudem warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, ein Schreiben an Kontakte in Afghanistan verfasst und im Namen des mutmaßlich Geschädigten unterschrieben zu haben. In der Folge soll ein Angehöriger des Mannes dort zeitweise von den Taliban festgehalten worden sein. Zudem soll der Angeklagte den damals in seiner Nachbarschaft wohnenden Mann bedroht und beleidigt haben. Darüber hinaus soll er von dem 36-jährigen Wasserburger Geld gefordert haben, nachdem dieser als Zeuge ausgesagt hatte.

Vor Gericht untermauerten der Traunreuter und dessen 33-jährige Ehefrau die Tatvorwürfe mit großem Belastungseifer. Demnach habe ihn der Angeklagte heimlich mit einer Videokamera an der Deckenleuchte gefilmt. Später habe das Ehepaar dann versucht, ihn zu erpressen. Er habe nicht gezahlt, weil er kein Geld habe, doch er habe große Angst gehabt, dass seine Ehefrau das Video sehe und die Ehe dann auseinandergehe.

Der Angeklagte habe dann seine Unterschrift gefälscht und eine Nachricht an die Taliban geschickt, die seinem Bruder große Schwierigkeiten bereitet habe, betonte der Traunreuter. Zudem habe ihn der Angeklagte mit einem Springmesser bedroht und massiv beleidigt. Die Ehefrau bestätigte die Angaben und schilderte sehr detailliert die Sexszenen, die angeblich auf dem Video, das ihr von der Angeklagten gezeigt worden sei, zu sehen waren.

Keine Spuren des
angeblichen Videos

Ob es dieses Video aber tatsächlich gegeben hat, war vor Gericht nicht zu klären. Laut der polizeilichen Sachbearbeiterin wurden sämtliche Mobiltelefone aller Beteiligten ausgewertet. Dabei seien keine Videoaufnahmen mit dem Geschädigten und auch keinerlei Bezug zu den Taliban aufgefunden worden. Es habe auch keinerlei Hinweise auf gelöschte Daten gegeben. Es sei nur ein Screenshot gefunden worden, der einen bekleideten Menschen gezeigt habe. Ob es sich dabei um den Geschädigten gehandelt hat, war laut der Kriminalkommissarin aber nicht mit Sicherheit zu sagen.

Verteidigung spricht von
Vergeltungsmaßnahme

Die beiden Angeklagten bestritten den Tatvorwurf vehement. Aus ihrer Sicht handelte es sich um eine Vergeltungsmaßnahme. Der Angeklagte und der Geschädigte seien Arbeitskollegen und auch sehr gut befreundet gewesen. Nachdem bei einem Kunden eine größere Bargeldsumme entwendet worden sei, habe sein Mandant den Verdacht gehabt, dass sein Kollege etwas damit zu tun gehabt habe und dies auch dem Arbeitgeber mitgeteilt, berichtete Verteidiger Raphael Botor. Seitdem habe der Traunreuter alles unternommen, um den Angeklagten zu diskreditieren.

Urteil: Freispruch aus
Mangel an Beweisen

Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme blieben am Ende mehr Fragen als Antworten. Warum einige Vorwürfe zunächst nicht bei der Polizei erwähnt wurden und erst vor Gericht zur Sprache kamen, konnte ebenso wenig geklärt werden wie die Identität der bislang unbekannten Frau, die angeblich auf dem Video mit zu sehen war. Über weite Strecken stand Aussage gegen Aussage.

Für zusätzliche Zweifel sorgten die zahlreichen Widersprüche in den Aussagen der Beteiligten. Für die Verteidigerin der Angeklagten, Gabriele Sachse, gehörten die Schilderungen des Vorfalls „ins Reich der Fantasie“. Verteidiger Rafael Botor sprach von „einer höchstabenteuerlichen Geschichte“. Er forderte ebenso wie seine Kollegin einen Freispruch.

„Wir wissen nicht,
was wirklich war“

Richter Bernd Magiera schloss sich den Anträgen der Verteidigung an. „Wir wissen nicht, was wirklich war.“ Es habe keine widerspruchsfreien Aussagen gegeben. Zudem sei mitunter ein erheblicher „Belastungseifer“ erkennbar gewesen, verbunden mit teils „abenteuerlichen Aussagen“. „Da es letztlich keine zweifelsfreien Tatnachweise gegeben habe, seien die Angeklagten freizusprechen“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Anklagevertreterin Kathrin Kreidl hatte dagegen zwei Jahre Haft für den Angeklagten und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 20 Euro für die Angeklagte gefordert. Für sie waren die Zeugen glaubhaft und die Geschichte nicht erfunden.

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