Rosenheim/Kolbermoor – Die Aufgabe eines Strafverteidigers ist es, im gesetzlich zulässigen Rahmen die Interessen seines Mandanten zu vertreten, nicht selten auch entgegen dessen Verhalten. Eine solche Situation ergab sich im Fall einer Frau aus Kolbermoor vor dem Rosenheimer Amtsgericht.
Die Frau galt als keine wünschenswerte Nachbarin. Immer wieder spielte sie laute Musik, was die Nachbarn in dem hellhörigen Anwesen als störend empfanden. Kritik mochte sie überhaupt nicht und warf schnell mit beleidigenden Wörtern um sich.
Widerstand führt
zur Einweisung
Wenn die Polizei gerufen wurde, rastete sie oft völlig aus, besonders wenn sie alkoholisiert war – ein Zustand, der nicht selten vorkam. Ihre aufbrausende Art zeigte sie auch vor Gericht, wo die Vorsitzende Richterin Daniela Bachmayr der arbeitslosen Krankenschwester eigentlich nur ihre Rechte und Pflichten erklären wollte. Die Angeklagte beklagte, dass sie und nicht die Polizisten vor Gericht stünden, die sie nach ihrer Meinung völlig zu Unrecht „gefoltert“ hätten. Dabei stand sie – nicht zum ersten Mal – vor Gericht, weil sie Polizisten angegriffen, wüst beleidigt und auch gegen ihre Nachbarn ausfällig geworden war.
Als sie schließlich Selbstmordabsichten äußerte, waren die Beamten verpflichtet, sie in das „InnSalzach-Klinikum“ zu bringen. Auch dagegen wehrte sie sich spuckend, kratzend und beißend. Sie rastete derart aus, dass die Beamten zu ihrem Selbstschutz gezwungen waren, Fesselungen anzulegen. Von Einsicht und Reue schien sie meilenweit entfernt, die Konsequenzen ihres Verhaltens schienen ihr überhaupt nicht klar zu sein.
Ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, versuchte während der Verhandlung vergeblich, seine Mandantin zur Raison zu bringen. Die ersten Zeugen beschrieben das Geschehen vor zwei Jahren bildhaft. Als ihr der Staatsanwalt schließlich erklärte, dass sie ohne Einsicht und Geständnis fraglos eine Gefängnisstrafe erwarten würde, bat der Verteidiger erneut um eine Unterbrechung, um sich mit seiner Mandantin zu beraten. Ihm war bewusst, dass die Äußerungen der Angeklagten direkt ins Gefängnis führen könnten – darüber war sich die Frau aus Kolbermoor wohl nicht im Klaren.
Dass der Verteidiger ihr eindringlich und wirkungsvoll ins Gewissen geredet hatte, zeigte sich, als er – zurück im Gerichtssaal – für seine Mandantin ein umfassendes Geständnis ablegte, das diese letztlich bestätigte. Obwohl eine Liste von Vorstrafen die Situation der 48-Jährigen nicht erleichterte, beantragte der Staatsanwalt wegen des Geständnisses, die Gefängnisstrafe nochmals zur Bewährung auszusetzen.
Ein Geständnis
als letzte Rettung
Zudem hatte sie in Rosenheim eine andere Wohnung gefunden, wo eine solche Nachbarschaftsproblematik nicht mehr zu befürchten wäre. Das Gleiche beantragte ihr Verteidiger, der auch darum bat, eine eventuelle Geldbuße für seine Mandantin erschwinglich zu halten.
Tatsächlich verurteilte das Gericht sie zu einer Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Hilfen, die ein ihr verordneter Bewährungshelfer bieten wird, waren ihr zunächst ebenso wenig klar wie die Tatsache, dass ihr Verteidiger sie gegen ihren Willen vor dem Gefängnis bewahrt hatte.