Kolbermoor – Die Planung für ein Parkhaus am Bahnhof in Kolbermoor, in dem 236 Fahrzeuge Platz finden sollen und rund elf Millionen Euro kosten wird, biegt auf die Zielgerade ein: Am vergangenen Dienstagabend befasste sich der Bauausschuss mit den Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Anfang des Jahres zum Bebauungsplan eingegangen sind.
Am meisten beschäftigt hatte die Stadtverwaltung aber eine Stellungnahme, die erst nach der Frist eingegangen war, aber dennoch geprüft wurde. Denn der Inhaber des kleinen Gebäudes am Rande des Areals, in dem sich bis zu einem verheerenden Brand der Döner-Laden „Dönerium“ befunden hatte und das auch eine kleine Wohnung beherbergt, hatte über seinen Anwalt massive Bedenken angemeldet.
Einwände der Unteren Denkmalschutzbehörde, die Sorgen um das Erscheinungsbild rund um das König-Ludwig-II-Denkmal äußert, oder Hinweise der Deutschen Telekom, dass deren Anlagen dort nicht beeinträchtigt werden dürfen, konnte die Stadtverwaltung schnell klären. Ebenso Bedenken des Bundes Naturschutz Bayern, der beispielsweise eine Ersatzpflanzung für die 27 Bäume, die für das Vorhaben gefällt werden müssen, fordert. „Dass 27 Bäume gefällt werden müssen, hört sich natürlich brutal an“, sagte Stadtbaumeister Andreas Meixner. „Aber wenn wir dort ein Parkhaus bauen wollen, müssen wir das machen.“ Allerdings will die Stadt auch für Ersatz sorgen. „Die gemäß Satzung notwendigen Ersatzbepflanzungen werden auf dem Grundstück beziehungsweise extern vorgenommen“, teilte die Stadtverwaltung dazu mit.
Kniffliger gestalten sich für die Kommune dagegen die Einwände, die der Inhaber des einstöckigen Gebäudes am westlichen Rand des Areals durch eine Anwaltskanzlei vorbringen ließ. So moniert die Kanzlei, dass die Stadt in puncto Lärmschutz eine falsche Verordnung zugrunde gelegt habe. Nach Ansicht des Rechtsvertreters sei dort die Verordnung in Hinblick auf „gewerblichen Lärm“ anzuwenden – nicht, wie von der Stadt zugrunde gelegt, die Verordnung für „den Bau von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahn“.
Das weist die Stadt allerdings zurück. Denn nach Angaben von Meixner müsse das Parkhaus „wie eine Straße“ bewertet werden. Zudem verwies der Stadtbaumeister darauf, dass es „eigentlich bei beiden Varianten keine Probleme mit den Lärmschutzverordnungen“ gäbe, weshalb die Stadtverwaltung auch zum Schluss kommt, dass der Einwand zwar zur Kenntnis genommen werde, aber sich für den Gebäudebesitzer „keine unzumutbare Beeinträchtigung“ durch das Parkhaus ergebe.
Auch in weiteren Beschwerdepunkten teilt die Stadtverwaltung die Auffassung des Gebäudeinhabers nicht. So befürchtet dieser, dass beispielsweise durch Ein- und Ausfahrten zu Nachtzeiten festgelegte Grenzwerte nicht eingehalten würden. Ein Einwand, dem die Stadt eine extra in Auftrag gegebene Verkehrsuntersuchung entgegensetzt. „Ergebnis der Berechnungen ist, dass an den genehmigten schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen des Klägers die Immissionsgrenzwerte der TA Lärm eingehalten und um mehr als sechs Dezibel unterschritten werden“, so die Verwaltung.
Auch den Vorwurf, das neue Parkhaus sei gegenüber des Bestandsgebäudes „grob rücksichtslos“ und hätte eine unzumutbare „einmauernde“ oder „erdrückende Wirkung“, weist die Stadtverwaltung zurück. „Die Planung ist dem Ort angemessen“, teilt Meixner dazu mit und stellt fest: „Gesunde Wohnverhältnisse sind auch weiterhin eindeutig gewährleistet.“
Der Bauausschuss empfahl daraufhin dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplan zu verabschieden und somit den Weg für das Parkhaus freizumachen. Das Gremium wird sich am Mittwoch, 24. Juni, mit dem notwendigen Satzungsbeschluss befassen.