Kolbermoor – Im Kolbermoorer Bauausschuss am Dienstag, 9. Juni, wurden sie bereits vorberaten. In seiner jüngsten Sitzung hat sich nun auch der Stadtrat mit den Einwänden zum Bebauungsplan „Parkhaus Haßlerstraße“ befasst. Letztlich verabschiedete das Gremium den Bebauungsplan einstimmig, wodurch das geplante, elf Millionen Euro teure Parkhaus, die letzte Hürde genommen hat. Nach Angaben der Stadtverwaltung könnte der Bau der Anlage, die 236 Stellplätze bieten soll, bereits Anfang des kommenden Jahres beginnen.
Neben Stellungnahmen wie beispielsweise der Deutschen Telekom, die auf den Schutz ihrer Anlagen hinwies, oder des Bund Naturschutz Bayern, der eine Ersatzbepflanzung anmahnte, hatte sich die Bauverwaltung vor allem mit der Kritik eines Grundstückseigentümers befasst. Dieser besitzt das kleine, einstöckige Gebäude westlich der Baufläche, in dem sich neben einer Gewerbeeinheit, in der einst das „Dönerium“ beheimatet war, auch eine kleine Wohnung befindet.
So ließ der Grundstücksbesitzer durch seinen Münchner Anwalt unter anderem monieren, dass die Stadt eine falsche Lärmschutzverordnung zugrunde gelegt habe, nächtliche Ein- und Ausfahrten den Schlaf rauben könnten und der Entwurf insgesamt durch seine „einmauernde Wirkung“ letztlich „grob rücksichtslos“ sei. Einschätzungen, die weder Stadtverwaltung noch Stadtrat teilten, weshalb das Gremium den Bebauungsplan schließlich auch ohne Gegenstimme absegnete.
Nach Angaben von Christian Poitsch, Leiter des Stadtmarketings und Sprecher der Stadt, sollen die Bauarbeiten noch im Laufe des Jahres ausgeschrieben werden. „Aufgrund der Bausumme ist eine europaweite Ausschreibung notwendig“, teilte Poitsch dazu mit. Der Baubeginn mit Einrichtung der Baustelle und der Verlegung von Versorgungsleitungen könnte bereits im Januar 2027 erfolgen.
Zu einer Verzögerung könnte es allerdings kommen, sollte der Grundstückseigentümer die Auslegung der Stadtverwaltung nicht akzeptieren und rechtliche Schritte gegen den Bebauungsplan einleiten. Bislang liegt der Stadt nach Angaben von Poitsch allerdings noch keine Reaktion des Grundstückeigentümers vor. „Die vorgebrachten Beschwerden konnten unserer Meinung nach inhaltlich bereits im Stadtrat komplett entkräftet werden“, verdeutlichte Poitsch die Sichtweise der Stadt. „Ob der Klageweg dennoch beschritten wird, können wir nicht einschätzen.“
Das OVB hat daher auch beim Anwalt des Grundstückseigentümers in Hinblick auf einen möglichen Rechtsweg nachgehakt. Die Antwort des Rechtsbeistands: Weder er noch sein Mandant wollen dazu Stellung beziehen.