Teurer Spaziergang bei Bruckmühl

von Redaktion

Weil ein 70-jähriger Brannenburger einen Strafzettel über 55 Euro nicht akzeptiert hat, kam es vor dem Amtsgericht Rosenheim zur Verhandlung. Er hatte sein Auto am 29. Oktober 2025 bei Bruckmühl im Grünen geparkt. Das Gericht sprach ihn nun schuldig. Der Mann will das Urteil jedoch nicht akzeptieren.

Bruckmühl – Als Hubert Güntner aus Brannenburg im Herbst 2025 nach einer Gassi-Runde mit seinem Hund bei Bruckmühl zu seinem Auto zurückgekehrt war, traute der heute 70-Jährige seinen Augen nicht: Hatte ihm doch ein Beamter der Polizeiinspektion Bad Aibling einen Strafzettel verpasst. Gegen den Bußgeldbescheid legte er Einspruch ein. So kam es jetzt zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in Rosenheim.

Ein Rückblick: Am Mittwoch, 29. Oktober 2025, war Güntner gegen 13 Uhr gemeinsam mit seinem Hund auf einem Spaziergang im Bereich des Moosbachs bei Bruckmühl unterwegs und hatte dazu sein Auto an den Feldern nördlich von Weihenlinden geparkt. Bei der Rückkehr entdeckte er unter seinem Scheibenwischer einen Strafzettel, ausgestellt von der Polizeiinspektion in Bad Aibling.

Nicht mehr Strafzettel als
in Willing und am Freibad

Der Vorwurf der Ordnungshüter: „Sie parkten auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, ohne Notwendigkeit mit einem Kraftfahrzeug.“ Der Vorwurf war zudem mit einer Forderung von 55 Euro als Bußgeld versehen.

Für Günther ein „grotesker“ Vorwurf, wie er bereits kurz nach dem Vorfall gegenüber dem OVB betonte. Denn schließlich habe er dort extra nicht in einer Wiese geparkt, sondern auf einer aufgekiesten Fläche, die für ihn den Eindruck eines „öffentlichen Verkehrsraums“ gemacht habe. Auch eine spezielle Beschilderung, die das Parken verbiete, habe es dort nicht gegeben. Gegenüber dem OVB kündigte der Brannenburger damals an, die Strafe nicht zahlen zu wollen und einen Anwalt einzuschalten.

Worte, denen der Brannenburger Taten folgen ließ. So legte er gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, weshalb der Sachverhalt nun durch Richterin Julia Haager vor dem Amtsgericht Rosenheim geklärt werden musste. Gegenüber der Richterin schilderte Güntners Anwalt Peter Kottenhahn aus München, dass sein Mandant dort „seit Jahrzehnten völlig problemlos“ geparkt habe, es dort keine Parkverbot-Beschilderung gebe und ihm auch nie ein landwirtschaftliches Fahrzeug begegnet sei, das er behindert habe. Nachdem sein Mandant das Auto zudem auf einer aufgekiesten Fläche abgestellt habe, sei auch der Vorwurf, er habe in „freier Natur“ geparkt, nicht haltbar.

Güntner selbst berichtet Haager, dass er sich mittlerweile mit mehreren Betroffenen ausgetauscht habe, die dort ebenfalls Strafzettel erhalten hätten. „Vor allem in dieser Umgebung werden viele Strafzettel verteilt, andere Gebiete des Dienstgebiets der Bad Aiblinger Polizei sind seltener betroffen“, behauptete Güntner, der hinter dem Knöllchen gar ein „privates Interesse“ des Polizeibeamten, der den Strafzettel ausgestellt hatte, vermutete. Schließlich sei ihm von mehreren Seiten bestätigt worden, dass dieser in diesem Gebiet an Jagden teilnehme. „Da ist ein Spaziergänger natürlich ein erheblicher Störenfried“, so der 70-Jährige. „Hier steht daher nicht der Naturschutzgedanke im Vordergrund, sondern der Wunsch, die Jagd möglichst ungestört durchführen zu können.“

Vorwürfe, die der als Zeuge geladene 46-jährige Polizist deutlich zurückwies. Er sei zwar Jäger, doch der Strafzettel habe „damit nichts zu tun“. Gegenüber der Richterin gab der Ordnungshüter zu Protokoll, dass nach der Umgestaltung des dortigen Naherholungsgebiets und der Einführung gebührenpflichtiger Parkplätze an den Höglinger Weihern vermehrt kontrolliert werde. Die Anzahl der Verwarnungen sei aber auch nicht höher als beispielsweise in Willing oder am Kolbermoorer Freibad.

Ebenso falsch sei die Behauptung, dass vor allem dort, wo Güntner den Strafzettel kassiert habe, seitens der Polizei kontrolliert werde. „Wenn wir kontrollieren, dann machen wir eine Tour, die von der Kompostieranlage über die Weiher bis zum Moosbach reicht“, stellte der 46-Jährige klar, der zudem dem Vorwurf, er würde oftmals alleine und im Privatauto dort Strafzettel verteilen, entgegentrat: „Es stimmt, dass ich einmal, vielleicht auch zweimal dort alleine und mit dem Privatauto unterwegs war“, so der Polizist. Das sei allerdings eine absolute Ausnahme gewesen. Zudem sei es Polizeibeamten durchaus erlaubt, in ihrer Freizeit Strafzettel zu verteilen.

Seitens des Landwirts, auf dessen Fläche Güntner geparkt habe, sei zwar keine Beschwerde über eine Behinderung durch geparkte Fahrzeuge gekommen. Dafür hätten sich aber andere Landwirte beschwert. Den Vorstoß von Güntners Anwalt, welchen Sinn die dort aufgestellten Hundekotspender und Abfalleimer hätten, wenn man dort gar nicht hinkäme, konterte der Polizist mit den Worten: „Man muss ja nicht mit dem Auto zum Spaziergang fahren.“

Kottenhahns Antrag, den Bußgeldbescheid gegen seinen Mandanten aufzuheben, konnte Richterin Haager nicht folgen. Sie sprach den Brannenburger schließlich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und brummte ihm neben dem Bußgeld in Höhe von 55 Euro zusätzlich die Verfahrenskosten auf. In ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin den Vorwurf an, wonach der 70-Jährige in der freien Natur geparkt habe, was eben nicht erlaubt sei. „Es ist dort schon zu sehen, dass dort keine Bebauung ist, sondern dass dort Wiesen sind“, sagte die Richterin, die klarstellte: „Wenn das dort ein landwirtschaftlicher Weg ist, muss das auch nicht beschildert werden.“

Ein Spaziergänger könne sich im Einklang mit der bayerischen Verfassung dort durchaus „frei entfalten und dort hingehen“, aber: „Die Verfassung stützt nicht das Recht, dort mit dem Auto hinzufahren.“ Auch den Vorwurf Güntners, der Polizist habe aus persönlichen Gründen gehandelt, konnte Haager nicht folgen: „Ich hatte nicht den Eindruck, dass er hier seine privaten Dinge in den Vordergrund stellt, wie Sie es ihm unterstellt haben.“

Rechtsbeschwerde nach
Urteil angekündigt

Stattdessen machte Haager deutlich, dass sie sogar mit dem Gedanken gespielt habe, das Bußgeld für den Brannenburger anzuheben. „Ich habe mir überlegt, das zu erhöhen, da sie mir sehr uneinsichtig vorkommen“, so Haager in Richtung des 70-Jährigen. „Aber wie Sie selbst gesagt haben, sollte man ja die Kirche im Dorf lassen. Daher sind die 55 Euro aus meiner Sicht angemessen.“

Eine Meinung, die Güntner und dessen Anwalt keineswegs teilen: „Mein Mandant wird die Entscheidung nicht akzeptieren und fristgerecht Rechtsbeschwerde einlegen“, teilte Rechtsanwalt Kottenhahn gegenüber dem OVB mit. Denn aus seiner Sicht sei die Entscheidung des Amtsgerichts „nicht ansatzweise nachvollziehbar“.

Kottenhagen verwies dabei auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2024, in der das Gericht festgestellt habe, dass der Begriff „freie Natur“ einen Bereich umfasse, der naturbelassen sei. Und das sei bei der aufgekiesten Fläche, auf der sein Mandant geparkt habe, eben nicht gegeben. Eine Fortsetzung in der Bruckmühler Strafzettel-Posse ist also durchaus möglich.

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