Erste Flüchtlinge kommen schon im Oktober

von Redaktion

Während ein Verhandlungstermin zur Klage gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft in Kolbermoor weiterhin aussteht, stehen die Bauarbeiten vor dem Abschluss. Das Landratsamt Rosenheim hat bereits einen Einzugstermin für Oktober anvisiert.

Kolbermoor – War es im Frühjahr noch eine vage Möglichkeit, wird es nun immer wahrscheinlicher, dass die an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor geplante Flüchtlingsunterkunft trotz anhängiger Klage noch vor einem Gerichtstermin in Betrieb genommen wird. Denn während ein Gerichtstermin vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht (VG) in München in den Sternen steht, gibt es seitens des Landratsamtes Rosenheim bereits einen möglichen Termin, wann die ersten Flüchtlinge dort einziehen könnten.

Die aus ihrer Sicht ungünstige Lage im Gewerbegebiet sowie die ihrer Auffassung nach beengten Platzverhältnisse in der für 212 Personen ausgelegten Einrichtung hatten die Mitglieder des Bauausschusses Anfang 2025 dazu bewogen, den Bauantrag mehrmals abzulehnen. Eine Entscheidung, die das Landratsamt Rosenheim als Aufsichtsbehörde aber einkassierte und stattdessen dem Bauwerber, der Quartier Kolbermoor Projekt GmbH aus Wörth an der Isar, die Baugenehmigung erteilte. Wogegen die Kommune schließlich im Mai 2025 Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München einreichte. Zudem wollte die Stadt einen Baubeginn bis zur endgültigen Entscheidung durch einen Eilantrag verhindern, was allerdings scheiterte.

Während die Streitparteien seit mehr als einem Jahr auf einen Verhandlungstermin in München warten, scheint der Bauwerber vor Ort an der Rosenheimer Straße Nägel mit Köpfen zu machen. Denn da die Baugenehmigung bis zu einem anderslautenden Urteil des Gerichts Gültigkeit hat, rollten Anfang 2026 die Bagger auf dem Grundstück zwischen der HEM-Tankstelle und dem Unternehmen „Dynatec“ an.

Und der Bau der Unterkunft, die aus zwei Baukörpern besteht, geht zügig voran. Die Gebäudehülle ist weitgehend fertiggestellt, nun wird im Inneren der beiden Riegel unter Hochdruck gearbeitet. So wurde dort jüngst Estrich verlegt, zudem sind die Maler dabei, die Räumlichkeiten zu streichen. Auch die Installation der Badeinrichtungen läuft bereits.

Was durchaus bedeuten könnte, dass die Einrichtung komplett fertiggestellt ist, bevor überhaupt ein Termin für eine Verhandlung angesetzt wird. Dabei soll dort eigentlich erst die Frage beantwortet werden, ob die Baugenehmigung überhaupt zu Recht erteilt worden ist. Die Stadt Kolbermoor hat nach eigenen Angaben bisher weder Informationen darüber, wann die Verhandlung stattfinden könnte. Noch, wann die Bauarbeiten an der Rosenheimer Straße beendet werden sollen. „Wir haben keinerlei Informationen, wie es zeitlich weitergehen wird“, sagt Christian Poitsch, Leiter des Stadtmarketings und Sprecher der Stadt, dazu gegenüber dem OVB.

Was vermutlich daran liegt, dass auch das Verwaltungsgericht in München noch keinen Termin für die Verhandlung festgesetzt hat. „In dem Verfahren gibt es noch keinen Termin für eine mündliche Verhandlung“, teilt dazu Gerichtssprecherin Dr. Isabel Altmeyer gegenüber dem OVB mit. „Es ist auch noch nicht absehbar, wann diese stattfinden wird.“

Konkretere Aussagen gibt es dagegen in Hinblick auf die Fertigstellung der Flüchtlingsunterkunft – allerdings nicht seitens des Bauwerbers, der Quartier Kolbermoor Projekt GmbH, die sich erneut zu einer OVB-Anfrage ausschweigt. „Die Fertigstellung soll im September 2026 erfolgen“, teilt dafür Sybille Gaßner-Nickl, Sprecherin des Landratsamtes Rosenheim, gegenüber unserer Redaktion mit. „Zu diesem Zeitpunkt wird das Landratsamt die Anlage abnehmen und für die Unterbringung von geflüchteten Personen final ausstatten.“ Wenn alles nach Zeitplan läuft, sei die Inbetriebnahme dann für Oktober geplant. Gaßner-Nickl: „Die Belegung wird zunächst mit weniger Personen starten und sukzessive erhöht werden. Dies auch, um die Abläufe und Maßnahmen vor Ort noch anpassen zu können.“

Doch kann der Betrieb der Einrichtung auch im Falle einer Aufhebung der Baugenehmigung durch das Gericht weitergehen? Durchaus, wie das OVB bereits im Frühjahr in Erfahrung gebracht hatte. „Die Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung führt nicht aus sich heraus zu der Verpflichtung des Bauherren, ein bereits verwirklichtes Bauvorhaben zu beseitigen beziehungsweise eine ursprünglich genehmigte Nutzung zu unterlassen“, teilte damals eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts mit. „Eine derartige Verpflichtung setzt eine eigenständige bauaufsichtliche Anordnung voraus, die grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde liegt.“

Heißt nichts anderes, als dass letztlich erneut das Landratsamt Rosenheim über den Bau sowie dessen Nutzung entscheidet. Dass wiederum das Landratsamt Rosenheim, das die Baugenehmigung erteilt hat und die Räumlichkeiten zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft anmieten wird, die Unterkunft auflösen und den Abriss der Gebäude anordnen wird, darf zumindest stark angezweifelt werden.

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