Kolbermoor – Gut zwei Monate ist es her, dass ein Kolbermoorer Paar beim Wohnungsputz durch eine Putzmittel-Panne einen Großeinsatz von Rettungskräften ausgelöst hat. Bei dem Fauxpas, bei dem Ammoniak ausgetreten war, hatte sich das Paar selbst leicht verletzt. Im Raum stand zudem die Frage, ob die beiden Pechvögel für die Kosten des Feuerwehreinsatzes aufkommen müssen. Mittlerweile hat die Stadt Kolbermoor dazu eine Entscheidung getroffen.
Beim Putzen ihrer Wohnung an der Albert-Schalper-Straße in Kolbermoor war dem Paar am Montag, 1. Juni, ein handelsüblicher, ammoniakhaltiger Reiniger aus der Hand gerutscht. Mit immensen Folgen: Denn die giftige und ätzende Flüssigkeit hatte sich auf dem Boden verteilt, weshalb sich Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei auf den Weg zum Unglücksort machten. Ein übliches Vorgehen, wie damals ein Sprecher der Polizeiinspektion Bad Aibling gegenüber dem OVB betonte. Zumal „unklar war, um welche Menge es sich handelte“ und den Rettern gemeldet worden war, dass sich „Personen in der Wohnung befinden“.
Vor Ort konnte dann bereits leichte Entwarnung gegeben werden, nachdem festgestellt worden war, dass es sich bei der Menge der giftigen Flüssigkeit nur um den Inhalt einer Reinigerflasche handelte. Mitglieder der Feuerwehr entfernten die Flüssigkeit und lüfteten die Räumlichkeiten, sodass die Wohnung anschließend wieder betreten werden konnte. Das Paar indes, bei dem es zu Reizungen der Atemwege gekommen war, musste sich zwischenzeitlich vom Rettungsdienst behandeln lassen. Einer der beiden Kolbermoorer hatte zudem einen kleinen Spritzer des Reinigungsmittels abbekommen, was nach Angaben des Polizeisprechers zu einer „Reizung der Haut geführt“ hatte.
Der Polizeisprecher machte bereits am Tag nach dem Unglück deutlich, dass aus Sicht der Ermittler „keine grobe Fahrlässigkeit“ seitens der Verursacher vorgelegen habe, weshalb der Einsatz dem Paar auch nicht in Rechnung gestellt werde. Unklar blieb allerdings bislang, ob die Unglücksraben aber die Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen müssen, die laut Blick in die städtische Satzung sicherlich im vierstelligen Bereich gelegen hätten.
Da der Einsatzbericht am Tag nach dem Putzunfall noch nicht vorlag, konnte Christian Poitsch, Leiter des Stadtmarketings und Sprecher der Stadt, damals zu dieser Frage keine Angaben machen. Poitsch kündigte an, dass die Stadt derartige Einsätze zwar „immer bürgerfreundlich beurteilen“ würde. Dennoch sei die Kommune letztlich an die stadteigene Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr gebunden.
Mittlerweile ist der Einsatzbericht in der Stadtverwaltung eingegangen – und das Pannen-Paar kann durchatmen, wie Poitsch gegenüber dem OVB verrät: „Nach rechtlicher Würdigung im Verwaltungsweg wurde festgestellt, dass es sich um keinen kostenpflichtigen Einsatz handelt.“ Mathias Weinzierl