IN KÜRZE

Supreme Court prüft Welfenschatz-Urteil

von Redaktion

Oscar-Preisträgerin Caroline Link erwartet kein leichtes Rennen für „Systemsprenger“, den deutschen Bewerber um die begehrteste Filmtrophäe der Welt. „Ich bin mir nicht sicher, wie er den Amerikanern gefällt“, sagte die 55-Jährige (Foto: Michael Bahlo/dpa). Wie berichtet, erzählt der Film von Nora Fingscheidt von einem Mädchen, mit dem Familie und Sozialsystem überfordert sind. Link selbst liebt „Systemsprenger“ sehr. „Ich finde das einen ganz, ganz tollen Film.“ Mit Blick auf die US-Filmfachleute meinte die Münchner Regisseurin: „Wenn sie mal davon absehen können, dass sie aus Deutschland am liebsten Stasi- und Nazi-Geschichten sehen, dann wird er vielleicht gut funktionieren.“ Es sei gut, einmal etwas auszuwählen, das gegen die Erwartungen verstoße. Link hat 2003 mit „Nirgendwo in Afrika“ den Oscar für den besten nicht-englischsprachigen Film gewonnen. Fingscheidts „Systemsprenger“ mit der Hauptdarstellerin Helena Zengel ist bereits auf vielen Festivals in Deutschland und im Ausland prämiert worden.

Der Grafiker F. W. Bernstein hat nach Informationen der „Jungen Welt“ eine riesige Sammlung unveröffentlichter Zeichnungen hinterlassen. Bernstein habe in seinen „Arbeitsjournalen“ ein zweites, der Öffentlichkeit bislang völlig unbekanntes Werk geschaffen, berichtet die Zeitung. Es umfasse mehr als zehntausend Skizzen und Grafiken in über 500 sogenannten Arbeitsjournalen. Bernstein ist im vergangenen Dezember mit 80 Jahren gestorben.

Im seit Jahren andauernden Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunsthändler und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) um den Welfenschatz hat die Stiftung den Obersten Bundesgerichtshof der USA angerufen. „Die SPK hat den Supreme Court gebeten, sich mit der Frage zu befassen, ob ein US-Gericht für eine Klage gegen eine ausländische Regierung und ein von ihr getragenes Museum zuständig ist, wenn sich der Fall außerhalb der USA zugetragen hat“, begründete Präsident Hermann Parzinger via Twitter die Entscheidung. Der Welfenschatz umfasst Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 ins Welfenhaus. Die Stiftung hat die 44 Goldreliquien seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut. Die Nachfahren der früheren Besitzer gehen davon aus, dass es sich um Raubkunst handelt und klagten vor einem US-Gericht. Die Stiftung will, dass der Supreme Court die Klage abweist. Nach deutschem Recht wäre ein Verfahren wegen Verjährung nicht möglich.

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