Solidarität mit Bedrohten

von Redaktion

Bayern unterstützt Freiberufler mit Einmalzahlungen, der Musikrat fordert ein Grundeinkommen

VON MARKUS THIEL

Eine einmalige Finanzspritze von 5000 Euro, dies immerhin sofort – so reagiert der Freistaat Bayern mit einem Corona-Hilfsprogramm für Freiberufler. Sänger, Tänzer und Musiker fallen darunter, aber auch freiberufliche Ensembles. Bestehen diese aus bis zu zehn Mitgliedern, gibt es 7500 Euro, bei bis zu 50 Mitgliedern 15 000 Euro. Es ist eine schnelle Milderung, die sehr unkompliziert per Internet-Formular beantragt werden kann.

Für manche freilich ist dies nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein, sollten sich die Konzert-, Theater- und Opernabsagen noch länger hinziehen. Immer häufiger wird in diesen Tagen daher der Ruf nach einem bedingungslosen Grundeinkommen laut. Von 1000 Euro ist die Rede, die sechs Monate lang überwiesen werden. Nicht als Kredit, sondern als Lebens- und Existenzzuschuss. Der Deutsche Musikrat hat dazu eine Petition gestartet. Eine Viertelmillion Menschen hat diese schon online unterzeichnet. Die Notwendigkeit liegt auf der Hand: Ohne Unterstützung der freien Künstler droht die gesamte Kulturszene zusammenzubrechen.

Wer jetzt im Festengagement an einem Theater oder Opernhaus ist oder Mitglied eines der vielen Orchester, kann sich glücklich schätzen. Doch all diese Betriebe kommen ohne freie Künstler nicht aus – ob es sich um Gastsolisten einer Opernaufführung handelt (was angesichts klein gehaltener Ensembles der Regelfall ist) oder um Aushilfsmusiker, die bestehende Klangkörper verstärken. Die öffentlich finanzierten Kulturinstitutionen sind also ohne die sogenannten Freelancer nicht denkbar. Und diese wiederum trifft die Corona-Krise gerade im Doppelsinn zur Unzeit.

Dank der Engagements in der Passions- und Adventszeit kommen viele freie Sänger und Musiker überhaupt erst auf ein fünfstelliges Jahreseinkommen. Nach Angaben der Künstlersozialkasse beträgt das durchschnittliche Bruttoeinkommen freiberuflicher Musiker 13 000 Euro – einen Spielraum für Rücklagen gibt es also nicht. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Musikrat einen dringenden Appell an die Deutsche Bischofskonferenz und den Rat der Evangelischen Kirchen gestartet: Man möge doch bitte alle Honorare für Musiker und Sänger auszahlen – auch wenn die Kirchenkonzerte und Gottesdienste abgesagt wurden.

Artikel 11 von 11