Die neue Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin ist auf Unverständnis und heftige Kritik gestoßen. Darin heißt es lapidar: „In geschlossenen Räumen darf nicht gemeinsam gesungen werden.“ Dies gilt unabhängig von der Größe des Raumes und der Hygiene-Konzepte.
„Die Entscheidung des Berliner Senats ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern offenbart ein erschreckendes Kulturverständnis“, teilte Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, mit. „Bei allem Verständnis für die hohe Verantwortungslast politischer Entscheidungen in Corona-Zeiten zeigt dieses Beispiel einmal mehr, wie notwendig die Koordination der Studienlage durch die Bundesregierung ist, damit die Bandbreite der Erkenntnisse nicht zu solchen Fehlentscheidungen führt. Dies könnte ein Pandemie-Rat im Zusammenwirken mit dem Robert-Koch-Institut leisten.“
Vor allem die Chöre wurden von der Entscheidung kalt erwischt. Aber auch die Intendanten der drei Opernhäuser sehen sich teilweise hintergangen. Nachdem die ohnehin schon gezauste Spielzeit gerade beendet wurde und sich die Institutionen in den Theaterferien befinden, wurde ohne Absprache die neue Bestimmung verfügt. Diese gilt bis 24. Oktober, eine Veränderung ist aber möglich. Allgemein wird davon ausgegangen, dass betroffene Institutionen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Mittlerweile ruderte Kultursenator Klaus Lederer zurück: Die Verordnung betreffe nicht den Solo-Gesang. th