Die Münchner Initiative „Aufstehen für die Kunst“ hat einen ersten Teilerfolg erzielt. Nach einem Interview in unserer Zeitung, in dem sich die Sänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners und Christian Gerhaher sowie der Dirigent Hansjörg Albrecht äußerten, wurden sie von Bayerns Kunstminister Bernd Sibler (CSU) zu einer Videokonferenz gebeten. Nach Angaben der Künstler habe es einen „intensiven und offenen Austausch“ gegeben. Die Ansichten der Initiative sollen nun in weiterführende Gespräche zu konkreten Öffnungsschritten eingebracht werden. Wie berichtet, will „Aufstehen für die Kunst“ gegen den Kultur-Lockdown klagen, weil sie die verfassungsrechtlichen Güter der Kunstfreiheit und der Kunstausübungsfreiheit verletzt sieht. Mehr als 300 teils hochprominente Künstlerinnen und Künstler sowie Ensembles haben sich der Initiative angeschlossen. Diese rechtliche Überprüfung, so teilte die Gruppe mit, werde von Sibler als absolut legitim eingeschätzt – „was zwar selbstverständlich sein sollte, aber vielleicht die Befürchtung potenzieller weiterer Unterstützer zerstreuen könnte“.
Die neuen Hilfen des Bundes für die Kulturszene sind aus Sicht von Kulturstaatsministerin Monika Grütters ein positives Signal. Grütters hatte 1,5 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Bundeshaushalt gefordert. Die Pandemie treffe den Kultur- und Medienbereich mit voller Härte. „Der zweite Lockdown war nicht in der ersten Milliarde eingepreist.“ Der Bund hatte noch vor dem zweiten Lockdown für die Kultur ein eigenes Programm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt. Dies wird nun um eine weitere Milliarde aufgestockt.
Im jahrelangen Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunsthändler und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz um den Welfenschatz hat die Stiftung vor dem Supreme Court der USA einen Erfolg erzielen können. Sie wollte geklärt wissen, ob US-Gerichte für den Fall überhaupt zuständig sind. Der Supreme Court sieht in seiner Entscheidung vom Mittwoch keinen Nachweis der Erben, in dem Fall Ansprüche in den USA gegen Deutschland geltend machen zu können. Der Fall wurde an den District Court von Columbia zurückgegeben. Dort hatte die Stiftung zuvor vergeblich dagegen geklagt, dass der Fall in den USA behandelt wurde. Der Welfenschatz umfasst Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Werke gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses. Die Stiftung hat die 44 der ursprünglich 82 Objekte seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut. Das Land Berlin hat den Welfenschatz 2015 zu national wertvollem Kulturgut erklärt. Damit ist eine Ausfuhr aus Deutschland nur noch mit Genehmigung der Bundesregierung möglich. Im Verfahren geht es um 42 der Goldreliquien und die Frage, ob sie Raubkunst sind.