IN KÜRZE

Verfassungsklage gegen Lockdown Schlechte Aussichten für die Laienmusik

von Redaktion

Prominente Musikerinnen und Musiker wie Geigerin Anne-Sophie Mutter und Bariton Christian Gerhaher haben eine Popularklage gegen die Corona-bedingten Schließungen kultureller Einrichtungen erhoben. Man habe die Klage am Donnerstag beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht, teilte die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ mit. Schon mehrfach hatten sie diesen Schritt angekündigt (wir berichteten). Die Künstlerinnen und Künstler wenden sich gegen eine Regelung in einer bayerischen Verordnung zum Infektionsschutz. Das darin enthaltene Verbot von Kulturveranstaltungen sei rechtswidrig und verletze die von der Bayerischen Verfas-sung geschützten Rechte auf Kunstfreiheit und freie Berufsausübung, argumentieren sie. Stellvertretend für die Initiative haben neben Mutter und Gerhaher auch die Sänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners sowie die Dirigenten Hansjörg Albrecht und Thomas Hengelbrock geklagt.

Die Laienmusikerinnen und -musiker dürfen ihr Hobby auch in der nächsten Zeit noch nicht betreiben. Wie berichtet, gab es in dieser Woche eine Video-Konferenz mit Vertretern des bayerischen Kunstministeriums, des Gesundheitsministeriums, des Musikrats und der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU). Auf der sei nach Teilnehmerberichten deutlich geworden, dass vor allem das Gesundheitsministeri-um eine Lockerung für die Laienmusik nicht befürwortet. Und dies, obwohl neue Aerosol-Studien von LMU und Uniklinik Erlangen ergeben haben, dass unter bestimmten Voraussetzungen wie dem Tragen spezieller Masken auf 1,5 Meter Abstand gespielt und gesungen werden könnte. Kunstministerium und Musikrat konnten, so ist zu hören, diesen Vorschlägen durchaus Positives abgewinnen.  th

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