IN KÜRZE

Kultur-Eilantrag wurde abgelehnt Goldener Löwe für Roberto Benigni

von Redaktion

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag mehrerer Künstler gegen die Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise abgelehnt. „Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (…) als erforderlich und angemessen“, teilte das Gericht gestern mit. Mehr als 20 Musikerinnen und Musiker der Initiative „Aufstehen für die Kunst“ hatten versucht, mit einem Eilantrag zum Beispiel die Öffnung der Bayerischen Staatsoper und der Philharmonie in München zu erreichen. Der VGH sah aber auch keine Ungleichbehandlung der Kultur. „Teilnehmer bei Versammlungen und Besucher von Gottesdiensten übten aktiv ihre Versammlungs- beziehungsweise Religionsfreiheit aus, während der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunstfreiheit selbst geschützt sei“, entschied das Gericht. Derzeit gebe es ein „diffuses Infektionsgeschehen“ und ein Gesamtkonzept, das zum Ziel habe, soziale Kontakte und den Bewegungsradius der Bürger einzuschränken. Darum „komme es nicht entscheidend darauf (an), ob in Kultureinrichtungen in der Vergangenheit bereits Infektionen nachgewiesen worden seien“, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit.

Roberto Benigni erhält beim Filmfest Venedig den Goldenen Löwen für sein Lebenswerk. Er sei ein Vorbild in Italiens Unterhaltung, teilte der Direktor Alberto Barbera mit. Das Festival ist heuer vom 1. bis 11. September geplant. Bekannt ist Benigni durch den Film „Das Leben ist schön“ von 1997, bei dem er Regie führte und die Hauptrolle spielte. Er wurde mit mehreren Oscars ausgezeichnet. Zuletzt hatte Benigni in „Pinocchio“ (2019) den Schreiner Geppetto gespielt.

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