„Schließungen sind nicht begründet“

von Redaktion

Münchner Initiative „Aufstehen für die Kunst“ zieht vor das Bundesverfassungsgericht

VON MARKUS THIEL

Nachdem ein Eilantrag vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof kürzlich zurückgewiesen wurde, kommt dieser Schritt nicht überraschend: Die Münchner Initiative „Aufstehen für die Kunst“ hat am Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie wendet sich „gegen die pauschale und ausnahmslose Schließung der Theater, Opern- und Konzerthäuser, wie sie das Notbremsegesetz ab einer Inzidenz von 100 vorsieht“, wie die Initiative mitteilte.

Die Unterzeichner dieser Verfassungsbeschwerde sind die Geigerin Anne-Sophie Mutter, die Sängerin Okka von der Damerau, die Sänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners und Christian Gerhaher sowie die beiden Dirigenten Hansjörg Albrecht und Thomas Hengelbrock. Sie vertreten damit über 300 Unterstützerinnen und Unterstützer von „Aufstehen für die Kunst“.

Die Beschwerdeführer machen dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof schwere Vorwürfe. Dessen Urteil weise „zahlreiche Fehleinschätzungen“ auf. Es gebe „sachlich problematische Abschnitte“. Vor allem sei die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit, die auch immer eine Kunstausübungsfreiheit sei, falsch ausgelegt worden. Die Initiative hat zudem Untersuchungen vorgelegt zur Risikoeinschätzung von Veranstaltungen, zu Hygienekonzepten und zu den Auswirkungen von Belüftungssystemen. Die staatlichen Antragsgegner der Kunst-Initiative, so wird ausgeführt, hätten dazu keine „gegenläufigen Studien“ präsentieren können.

Die Künstlerinnen und Künstler sehen sich daher gezwungen, die Situation vom Bundesverfassungsgericht behandeln zu lassen, wie sie schreiben: „Da die Kunstfreiheit zu den am stärksten im Grundgesetz abgesicherten Kommunikationsgrundrechten gehört und die massiven Einschränkungen bereits über eine unverhältnismäßig lange Zeit gehen und sich wissenschaftlich nicht wirklich begründen lassen, ist deshalb eine verfassungsrechtliche Klärung auf höchster Ebene überfällig und angezeigt.“

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