Die Initiatoren einer Musterklage gegen die Salzburger Festspiele haben einen Rückschlag hinnehmen müssen. Der österreichische Kulturminister Werner Kogler (Grüne) hat eine dahingehende parlamentarische Anfrage der SPÖ-Fraktion ausweichend oder ablehnend beantwortet. Wie mehrfach berichtet, wehren sich die freien Künstlerinnen und Künstler dagegen, dass die Festspiele im ersten Corona-Jahr 2020 Produktionen abgesetzt oder verschoben haben, ohne Ausgleichszahlungen zu gewähren. Darüber hinaus, so die Kritik, habe es keinerlei Kompensationen für Mitglieder des Extrachores der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gegeben. Minister Kogler betont in seiner Antwort, dass die Vertragsgestaltung mit Künstlern, Agenturen oder Chören in „die operative Geschäftsführung“ des Festspiel-Direktoriums gehöre. Laut der formaljuristischen Argumentation des Grünen-Politikers gebe es in diesem Fall daher kein parlamentarisches Fragerecht. Auch könnten Informationen, die im Wettbewerb als Geschäftsgeheimnisse gelten, nicht offengelegt werde.
Zugleich gibt es in der ministeriellen Antwort allerdings den vielsagenden Hinweis, dass die Wiener Staatsoper in solchen Pandemie-Fällen 23 Prozent Ersatzzahlungen, die Volksoper sogar 50 Prozent gewährt habe. Kogler verweist außerdem darauf, dass die Regierung zur Abmilderung von Gagen-Ausfällen Corona-Hilfen in Höhe von 175 Millionen Euro zur Verfügung gestellt habe.
Die Künstlerinitiative um den Tenor Wolfgang Ablinger-Sperrhacke will sich mit dieser ministeriellen Antwort nicht zufriedengeben. Sie baut weiter auf ihre bereits eingeleiteten juristischen Schritte. Die könnten, so Ablinger-Sperrhacke, durchaus die Folge haben, dass Festspiel-Intendant Markus Hinterhäuser abgelöst werde. Der Tenor erwähnte als möglichen Nachfolger unter anderem Nikolaus Bachler, früherer Münchner Staatsopern-Intendant und zurzeit Chef der Salzburger Osterfestspiele. th