Späte Gerechtigkeit

von Redaktion

Kandinsky-Werk wird zurückgegeben

Das als NS-Beutekunst eingestufte Gemälde „Das bunte Leben“ von Wassily Kandinsky kann nun den Erben der ehemaligen jüdischen Eigentümer zurückgegeben werden. Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags billigte gestern in seiner nicht öffentlichen Sitzung die Rückgabe des Bildes und folgte damit der Empfehlung der Beratenden Kommission. Erst vor wenigen Wochen hatte diese Einrichtung zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts (nach ihrer ersten Vorsitzenden Jutta Limbach auch Limbach-Kommission genannt) erklärt, es handele sich bei dem Bild um NS-Raubkunst. Das Gemälde gehörte ursprünglich einer in Amsterdam lebenden Familie.

„Das bunte Leben“ (1907) gilt als eines der Hauptwerke Kandinskys (1866-1944). Es wurde 1972 von der Bayerischen Landesbank erworben, die es der Städtischen Galerie im Lenbachhaus als Leihgabe zur Verfügung gestellt hat. „Der Empfehlung der Limbach-Kommission zu folgen und die Rückgabe des Gemäldes an die rechtmäßigen Eigentümer zu billigen, ist die einzig richtige Entscheidung“, sagte Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann. Dass der Haushaltsausschuss dies genauso sehe, stimme ihn „froh und zuversichtlich“.

Hartmann forderte Kunstminister Markus Blume (CSU) auf, auch bei den 144 anderen Bildern mit bedenklicher Herkunft im Besitz des Freistaats die Kommission anzurufen. Dies gelte insbesondere für das Werk „Madame Soler“ von Pablo Picasso. Schon vor der Entscheidung hatte Hartmann erklärt: „Der Freistaat trägt gegenüber den Nachfahren verfolgter und ermordeter Jüdinnen und Juden in Bayern eine große Verantwortung.“  dpa

Artikel 2 von 5