Zu seinem Jubiläum kommt der Kaiser auf den Königsplatz: 2024 ist es ein halbes Jahrhundert her, dass Roland Kaiser zum ersten Mal auf einer Bühne stand. Das will der 71-Jährige mit der Tour „50 Jahre – 50 Hits!“ feiern. „Ich möchte bei meiner Jubiläumstournee meinem Publikum pro Show mindestens 50 Songs präsentieren, die jeder kennt und mitsingen kann“, kündigt er an. Am 29. Juni 2024 tritt Kaiser auf dem Münchner Königsplatz auf. Für den Vorverkauf kann man sich ab sofort unter eventim.de registrieren – unter dieser Adresse gibt es von 31. Juli an die Tickets.
Claudia Roth (Grüne) sieht einen „sehr erfreulichen Auftakt“ beim Kulturpass für 18-Jährige. Bereits mehr als 100 000 junge Menschen seien dabei, „mit dem Kulturpass unterschiedliche Formen von Kultur zu entdecken und zu erleben“, sagte die Kulturstaatsministerin. Insgesamt können bis zum Jahresende rund 750 000 Berechtigte auf das Angebot zugreifen, die als 2005 Geborene in diesem Jahr 18 Jahre alt werden. Das Guthaben soll zwei Jahre lang gültig bleiben. Das Pilotprojekt soll 18-Jährigen nach der Pandemie kulturelle Live-Erlebnisse finanziell erleichtern.
Wird ein Kunstwerk in der Lost-Art-Datenbank für mögliches NS-Raubgut gelistet, ist das nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht automatisch ein Makel am Eigentum. Solange die behaupteten Tatsachen wahr sind, müsse der Besitzer dies hinnehmen, befand der Senat. Der Kläger, ein Kunstsammler, hatte sich somit bis zuletzt erfolglos gegen die Nachlassverwalter eines jüdischen Kunsthändlers durch die Instanzen geklagt. Um das Löschen des Eintrags zu erwirken, könnte er aber auch gegen die Betreiberin der Datenbank vorgehen, nämlich das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste mit Sitz in Magdeburg, sagte die Vorsitzende Richterin.
Die Datenbank soll Kulturgüter dokumentieren, die jüdischen Eigentümern von den Nazis entzogen wurden – oder für die ein solcher Verlust nicht auszuschließen ist. Frühere Eigentümer beziehungsweise deren Erben sollen mit heutigen Besitzern zusammengeführt und beim Finden einer fairen Lösung über den Verbleib der Werke unterstützt werden. Dies war laut Gericht im vorliegenden Fall gescheitert. Der Kläger hatte 1999 bei einer Auktion die „Kalabrische Küste“ des Malers Andreas Achenbach erworben – am rechtmäßigen Besitz gibt es keine Zweifel. Das Gemälde hatte früher dem jüdischen Kunsthändler Max Stern gehört, der von Nationalsozialisten ein Berufsverbot bekam, das Bild verkaufte und nach Kanada auswanderte. Seinen Nachlass verwaltet ein kanadischer Trust. Dessen Treuhänder ließen eine Suchmeldung in der Lost-Art-Datenbank veröffentlichen.