„Störung des Betriebsfriedens“ und „Ungleichbehandlung von Mitarbeitern aus persönlichen Gründen“: So lautete im vergangenen August die offizielle Begründung der Buchheim-Stiftung für die fristlose Kündigung des langjährigen Direktors des Bernrieder Museums der Phantasie, Daniel J. Schreiber (wir berichteten). Dieser reagierte kurz darauf mit einer Kündigungsschutzklage. In einer Güteverhandlung vor dem Weilheimer Arbeitsgericht wurde am Freitagvormittag nun versucht, eine Einigung zwischen beiden Parteien zu erreichen.
Einen konkreten Kündigungsgrund habe man vom Arbeitgeber nie erfahren, argumentierte Schreibers Anwalt Fritz Maier: „Wir wissen nicht mehr als das, was vom Vorstand nach außen getragen wurde.“ Dem widersprach die Anwältin der Buchheim-Stiftung, in einem Telefonat mit Maier habe man die Kündigungsgründe dargelegt. Diese zählte die Anwältin schließlich vor Gericht noch einmal auf: Mobbing, Beleidigung, Machtmissbrauch, Belästigung sowie Bevorzugung und Benachteiligung gewisser Mitarbeiter.
Das seien jedoch lediglich „Etiketten“, so Schreibers Anwalt, ihm fehle bei all diesen Vorwürfen eine „Konkretisierung“ der Gegenseite. Im Gespräch mit unserer Zeitung legte Maier dar, dass man trotz viermaliger Aufforderung keine schriftliche Auskunft des Arbeitgebers zur Ursache für diese Vorwürfe erhalten habe. Ein klärendes Gespräch zwischen Schreiber und der Buchheim-Stiftung habe es ebenfalls nicht gegeben. „Bereit für eine Klärung“ sei Schreiber jedoch jederzeit gewesen, erklärte der Rechtsanwalt des 58-Jährigen.
„Total schockierend“ nannte Daniel J. Schreiber im Gespräch mit unserer Zeitung die Vorwürfe gegen ihn und betonte, er sehe sich „mit keinem dieser Gründe beschrieben“. Es sei schwierig, „mit der Last solcher Vorwürfe zu leben“, so Schreiber weiter. Das klare Ziel des gekündigten Museumsdirektors sei die Fortführung des Arbeitsverhältnisses, eine Abfindung komme derzeit nicht infrage, betonte Schreibers Anwalt.
Eine Einigung zwischen Schreiber und der Buchheim-Stiftung konnte in der Güteverhandlung nicht erreicht werden, weshalb der Rechtsstreit nun bei einem Kammertermin – voraussichtlich im Frühjahr kommenden Jahres – weitergeführt werden soll.