Eigentlich sollte vor Gericht schon längst gegen die Salzburger Festspiele verhandelt werden. Wie berichtet, wird ihnen vorgeworfen, ihre Zahlungspflicht durch Corona-Absagen und -Verschiebungen verletzt zu haben. Dabei dreht es sich unter anderem um die Beschäftigung von zusätzlichen Chormitgliedern. Eine Musterklage vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht sollte darüber Klarheit bringen. Der für diese Woche vorgesehene Termin wurde nun aber erneut verschoben. Dies wurde damit begründet, dass Ernst Raffelsberger, ehemaliger Chordirektor der Festspiele, unabkömmlich sei.
Die Klägergemeinschaft hat diese Verschiebung heftig kritisiert und vermutet andere Hintergründe. Dass Raffelsberger nicht zur Verhandlung kommen könne, weil er bei seinem Hauptarbeitgeber, dem Opernhaus Zürich, eine wichtige Probe habe, sei dem Gericht schon seit 20. September bekannt gewesen, teilt „art but fair United“ mit, eine Vereinigung von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern. „Von dieser Unabkömmlichkeit wurden wir aber fast zwei Monate lang nicht informiert. Dies reiht sich ein in eine Vielzahl von sachlich nicht nachvollziehbaren Verschiebungen.“
Der vom Gericht vorgeschlagene Ersatztermin 27. Dezember stößt dabei auf wenig Gegenliebe. „Dieser fällt in die Weihnachtsferien, ist also völlig ungeeignet, wenn man unbedingt alle Zeugen in einer Verhandlung vernehmen möchte“, so der Tenor Wolfgang Ablinger-Sperrhacke für „art but fair“. Man hätte am 15. November durchaus die vier Zeugen, die ihr Kommen zugesagt hatten, vernehmen können.
Die Musterklage ist von großer Bedeutung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler und könnte auch auf Deutschland ausstrahlen. Bislang hatten sich die Salzburger Festspiele immer damit gerechtfertigt, sie hätten im Corona-Jahr 2020 stattgefunden – und damit im Gegensatz zu anderen Kulturinstitutionen Arbeitsmöglichkeiten geboten. Allerdings wurde der Spielplan geändert, man setzte andere Produktionen an oder verschob die ursprünglich geplanten. Das bedeutet, dass trotzdem viele Künstlerinnen und Künstler, die für die eigentlich vorgesehenen Projekte Verträge hatten, nicht auftreten konnten.