Im Jahr 2009 erhoben die Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy erstmals öffentlich Anspruch auf das Picasso-Gemälde „Madame Soler“, das sich im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen befindet: Es sei Nazi-Raubkunst und sie die rechtmäßigen Eigentümer. Der Freistaat Bayern hatte allerdings bisher ein Einschalten der dafür zuständigen Beratenden Kommission blockiert.
Jetzt hat das bayerische Kunstministerium angekündigt, sich einer externen Begutachtung der Herkunft des Gemäldes zu stellen. „Für mich ist klar, dass wir Picassos ,Madame Soler‘ vorlegen, sobald es das Schiedsgericht gibt“, sagte Kunstminister Markus Blume (CSU). Das Schiedsgericht, das die Kommission laut Bund-Länderbeschluss künftig ersetzen soll, liefere dafür die Grundlage. So sei endlich eine rechtssichere Entscheidung möglich. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen begrüßen die neue Haltung der Staatsregierung laut einer Sprecherin ausdrücklich.
Allerdings – da die Erben es fordern – muss sich Bayern nun auch einer Bewertung der Herkunft durch das Schiedsgericht stellen. Denn der zentrale Punkt der Reform des Verfahrens um die Rückgabe von Raubkunst ist: Das neue Schiedsgericht soll künftig einseitig angerufen werden können.
Bisher lehnte Bayern eine externe Klärung mit der Begründung ab, laut Provenienzforschung handle es sich nicht um Raubkunst. Der Kunsthändler Justin K. Thannhauser, von dem die Staatsgemäldesammlungen das Bild 1964 kauften, habe es spätestens im August 1935 von Mendelssohn-Bartholdy erworben – und Grund für den Verkauf sei nicht die Verfolgung der Familie gewesen.