IN KÜRZE

Schreiber siegt auf ganzer Linie

von Redaktion

Der frühere Direktor des Buchheim-Museums in Bernried, Daniel J. Schreiber, hat vor Gericht Recht bekommen: Sowohl die außerordentliche als auch die ordentliche Kündigung waren unwirksam, wie das Arbeitsgericht in Weilheim in einem Endurteil vom vergangenen Mittwoch festgestellt hat. „Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens vertragsgerecht als Museumsleiter weiterzubeschäftigen“, heißt es weiter. „Die Beklagte“ ist in dem Rechtsstreit die Buchheim-Stiftung als Betreiberin des Museums. Vorstand der Stiftung ist Walter Schön, der die Kündigung gegen Schreiber am 11. August des vergangenen Jahres ausgesprochen hatte. „Die Kündigungsgründe lagen im Führungsverhalten, das zu einer Störung des Betriebsfriedens geführt hat. Deshalb gab es keine Alternative zur Trennung“, hatte Schön seinerzeit den sofortigen Rauswurf begründet. „Jetzt, wo das Recht wiederhergestellt ist, besteht die Chance, dass wir endlich mit dem beginnen können, was schon vor mehr als einem Jahr hätte passieren müssen: ins Gespräch kommen, um eine gute Lösung für das Buchheim-Museum und die beteiligten Menschen zu erzielen“, teilte Schreiber nach der Urteilsverkündung mit.
JT

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