Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend das neue Filmfördergesetz und damit eine Reform der Förderung verabschiedet. So soll die Filmförderungsanstalt (FFA) künftig zur zentralen Einrichtung der Filmförderung des Bundes werden. Geplant ist eine verstärkt automatisierte Vergabe der Fördermittel sowie die gewissenhafte Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung. Auch die Erhebung der Filmabgabe wurde mit dem Gesetz verlängert – diese müssen unter anderem Kinos und Fernsehsender an die FFA entrichten. Die Abgabe sei notwendig, „um die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten“, heißt es im Gesetzentwurf.
DPA