Markus Blume, Kunstminister © Matthias Balk
Im Streit um NS-Raubkunst in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) hat Kunstminister Markus Blume Vorwürfe mangelnder Transparenz und mangelnden Tempos der Restitution zurückgewiesen. „Wir stehen als Bayerische Staatsregierung uneingeschränkt zu unserer historischen Verantwortung der Wiedergutmachung von erlittenem NS-Unrecht“, so Blume am Dienstag. „Wir haben uns aus voller Überzeugung für mehr Verbindlichkeit in Restitutionsfragen eingesetzt und die Errichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit maßgeblich befördert.“ Er selbst sei „jeder einzelnen, rechtlich angezeigten Restitutionsempfehlung nachgekommen“.
Blume reagierte damit auf die Kritik von Rechtsanwalt Markus Stötzel, der unter anderen die Nachfahren des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim (1878-1937) vertritt und dem Minister Heuchelei vorgeworfen hatte. Blume wälze die Verantwortung auf die Staatsgemäldesammlungen ab, für die er als Minister jedoch zuständig sei. „Wir haben unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe reagiert“, entgegnete nun Blume, „und eine umfassende und lückenlose Aufklärung eingeleitet“. Die Staatsgemäldesammlungen seien den Vorwürfen detailliert entgegengetreten. Gleichwohl seien noch Fragen offen. Die BStGS seien daher unter anderem aufgefordert worden, sämtliche Ergebnisse der Provenienzforschung zu veröffentlichen, „soweit die potenziell Anspruchsberechtigten damit einverstanden sind“.
ROG