Wenn deutsche Staatsbürger aus der französischen Fremdenlegion desertieren und sich auf ein deutsches Schiff flüchten, müssen sie als Deserteure an Frankreich ausgeliefert werden; wenn sie dann freiwillig in internationalen Gewässern über Bord springen, weil ihnen ein englischer Frachter entgegenko
Dieser Artikel (ID: 2271440) ist am 23.04.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33).