Das gerichtliche Verbot von Teilen einer RTL-Dokumentation über den Tod Uwe Barschels bleibt in Kraft. „Wir haben aus rein pragmatisch-redaktionellen Gründen entschieden, das Urteil des OLG Frankfurt am Main anzuerkennen“, sagte eine Sprecherin des Kölner Privatsenders. Das Oberlandesgericht (OLG) hatte im März der Klage eines früheren Geheimagenten im Eilverfahren stattgegeben. RTL darf demnach nicht mehr den Verdacht einer Beteiligung des Klägers am Tod des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Barschel (CDU) im Jahr 1987 erwecken. Die Dokumentation „Barschel – Der rätselhafte Tod eines Spitzenpolitikers“ war 2023 veröffentlicht worden. Im Streamingdienst RTL+ ist die vierte Folge der Reihe mit dem Titel „Verschwörung“ nicht mehr abrufbar. Da die Eilentscheidung des OLG als solche nicht anfechtbar ist, hätte RTL noch die Möglichkeit gehabt, den Kläger in ein Hauptsacheverfahren zu zwingen. Darauf verzichtet der Sender nun.
EPD