„Die Politik hat versagt“

von Redaktion

Auktionshaus-Chefin Katrin Stoll kritisiert den Umgang mit NS-Raubkunst

Bayerns Kunstminister Markus Blume. © Marcus Schlaf

Wissenschaftlerin Meike Hopp. © TU Berlin

Auktionshaus-Chefin Katrin Stoll. © Astrid Eckert/Neumeister

Franz von Lenbachs „Mädchenbildnis“ (1892) zeigt Katia Pringsheim, spätere Frau von Thomas Mann. Dank Forschung auch des Auktionshauses Neumeister wurde die Raubkunst-Geschichte des Werkes geklärt. Und vom Besitzer an das Thomas Mann House verschenkt. © Neumeister

Sie war eine der Ersten, die sich der Verantwortung gestellt hat. Als Katrin Stoll, Chefin des Kunstauktionshauses Neumeister, 2008 die Anteile ihrer Schwestern an der früheren Firma ihres Vaters übernahm, hatte sie so ein Gefühl. Dass da noch Leichen im Keller liegen könnten. Das Auktionshaus hatte Rudolf Neumeister 1958 nach dem Tod Adolf Weinmüllers erworben, eines Kunsthändlers, der schon in der NS-Zeit Geschäfte machte. Sie investierte viel Zeit, viel Geld in die Forschung – und hat so dafür gesorgt, dass etliche Werke, die in der NS-Zeit ihren Besitzern geraubt oder abgepresst wurden, an deren Erben zurückgegeben werden konnten.

Angesichts der heftigen Debatten um mögliche NS-Raubkunst in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen treffen wir Stoll zum Gespräch darüber, wie schwierig es sein kann, die Besitzwechsel eines Werkes lückenlos zu klären – und inwieweit die Politik das Problem verschlafen wollte.

1998 wurden die „Washingtoner Prinzipien“ veröffentlicht (s. unten). Doch erst ab 2016 richteten deutsche Unis Juniorprofessuren für Provenienzforschung ein. „Das ist ein Beispiel dafür, wie wenig ernsthaft die Politik ihr Versprechen der Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Bezug auf Raubkunst nahm“, betont Stoll. „Schuldzuweisungen über die Medien zu spielen, bringt uns nicht weiter. Zumal aus dem aktuellen Beispiel hervorgeht, dass der Raubkunstskandal nur ein vorgelagerter Grund für ganz andere Anschuldigungen ist. Persönliche Schicksale der Verfolgten spielen keine Rolle mehr und man fragt sich: Worum geht es wirklich?“

Der Expertin ist es wichtig, die Komplexität des Themas zu erklären – „weil ich den Eindruck habe, dass damit selbst die verantwortlichen Politiker nicht vertraut sind, zumindest nicht über die theoretischen Verordnungen hinaus“. Vieles werde ideologisch instrumentalisiert. „Das hebt das moralpolitische Ego, doch die Wissenschaft tritt in den Hintergrund.“ Dabei leiste die vorbildliche Arbeit: Bundesweit sorgten seit 2018 zumeist Provenienzforscherinnen für etliche Restitutionen, also die Rückerstattung von Kulturgütern.

„Wenn man Kritik übt, muss man ganz oben, bei der Bundesregierung, beginnen, die sich von Beginn an ihrer historischen Verantwortung nicht ausreichend gestellt hat.“ Damit, dass das Kunstministerium diese Verantwortung jetzt auf die Museen abschiebe, mache es sich Kunstminister Markus Blume zu leicht. „Der Generaldirektor der Staatsgemäldesammlungen selbst hätte kaum neue Stellen für die Provenienzforschung einrichten können. Da muss schon der politische Wille des Freistaates vorhanden sein.“

Dass es daran bisher gefehlt haben könnte, zeige der „Schwabinger Kunstfund“. 1280 Werke waren im Februar 2012 bei Cornelius Gurlitt, Sohn des NS-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, sichergestellt worden. Erst im November 2013 wurde dies der Öffentlichkeit durch die Presse bekannt. „18 Monate waren Nachfahren jüdisch verfolgter Bürger diese Informationen nicht zugänglich.“ Wertvolle Zeit, innerhalb derer manche berechtigte Erben verstarben. Sie selbst habe 2013 in ihrer Firma mit ihrem Team 35 000 Datensätze von Unternehmensvorgänger Weinmüller entdeckt. Sofort informierte sie die Öffentlichkeit. „Binnen eines Jahres hatten wir die Datensätze digitalisiert, annotiert und öffentlich zugänglich gemacht. Ich habe sie dem Zentralinstitut für Kunstgeschichte unentgeltlich überlassen.“

Für die Erforschung ihrer Firmengeschichte hatte Stoll 2009 die Wissenschaftlerin Meike Hopp gewonnen. Dieselbe Meike Hopp wurde jetzt von Minister Blume engagiert, den Stand der Provenienz in den Staatsgemäldesammlungen zu prüfen. 2018 hatte Bayern auf seine erste Juniorprofessur für Provenienzforschung aber eine Schweizerin berufen, Hopp ging an die TU Berlin. Große Expertise ließ man ziehen. Stoll: „Es entsteht der Eindruck, dass der Staat die personelle Umsetzung von Washington nur halbherzig vollzogen hat; leere Stühle statt Lehrstühle?“

Und wie ist das nun, wenn ich ein Werk verkaufen will? Seit 2016 gilt: Der Händler muss die Herkunft überprüfen, bestehen Ansprüche von Erben, müssen in der Regel 50 Prozent des Preises vom Verkäufer an diese abgetreten werden. Eine Folge des Kulturgutschutzgesetzes der Kulturstaatsministerin Monika Grütters. „Damit wurden wir Kunsthändler strafbewehrt verantwortlich gemacht. Wir dürfen keine Kunst handeln, die verfolgungsbedingt entzogen worden sein könnte. Gleichzeitig müssen nicht mehr die Anspruchsteller nachweisen, dass sie Ansprüche haben, sondern Sie müssen als Einbringer beweisen, dass Sie rechtmäßiger Eigentümer sind.“

Das ist nicht einfach. „Viele Werke wurden verschenkt, getauscht, vererbt. Da klebt kein QR-Code am Rahmen, der die Besitzverhältnisse chronologisch auflistet.“ Künstler malten oft mehrere Bilder desselben Motivs. „Wenn es in einer Verlustliste heißt ‚Pfälzer Gasthaus mit Maßkrug‘ fällt die Identifizierung schwer, wenn ein Künstler mehrere solcher Szenen gefertigt hat.“ Hinzu kämen neue Künstlerzuschreibungen oder geänderte Titel.

Manche Besitzer sorgen sich vor Restitutionsansprüchen – was den Schwarzmarkt florieren lässt. „Ich verstehe nicht, weshalb mit Washington nicht ein Fonds aufgelegt wurde, aus dem Restitutionen finanziert werden können. So wird das, was die Politik versäumt hat, auf die heutigen Eigentümer abgeschoben, die ein Werk gutgläubig gekauft haben.“

Durch die öffentliche Debatte werde Vertrauen in wichtige Bildungsstätten erschüttert. „Das Thema Provenienz ist emotional aufgeladen. Narben werden aufgerissen – und einige nutzen das, um ihr ,Geschäftsmodell‘ darauf zu gründen.“ Da gäbe es Auktionshäuser, die sich auf die Suche nach möglicherweise Erbberechtigten begeben, ihnen anbieten, die Anwaltskosten zu übernehmen – wenn sie dafür die Verwertungsansprüche an ihr Unternehmen abtreten. „Meike Hopp und ich haben die Erfahrung gemacht, dass es Nachkommen oft gar nicht um Geld geht, sondern darum, dass das Unrecht aufgearbeitet wird.“

So wie bei den Erben von Siegfried, Betty und Walter Lämmle. Durch die Forschung gelang es, der Familie Werke, die sie in der NS-Zeit verloren hatte, zurückzugeben. Eine der Nachkommen lud Hopp und Stoll als Dank mit über 90 Jahren zu sich nach Denver ein. Gemeinsam feierten sie den Sederabend. „Ich als Nachkomme des Weinmüller-Hauses und sie als Nachfahre der Menschen, von deren Leid Leute wie Weinmüller profitiert haben. Es geht nicht um Geld, nicht um Gier. Vergebung, Wiedergutmachung, darum muss es gehen. Das werde ich nie vergessen.“
KATJA KRAFT

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