1998 wurden auf einer internationalen Konferenz die „Washingtoner Prinzipien“ verabschiedet. 43 Staaten und 13 nicht-staatliche Organisationen verpflichteten sich darin, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke zu identifizieren und gerechte Lösungen mit den Eigentümern oder ihren Erben zu finden. In Deutschland versprachen die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände 1999 mit der „Gemeinsamen Erklärung“, als Träger öffentlicher Einrichtungen darauf hinzuwirken, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter zurückzugeben.
„Dem Kulturföderalismus geschuldet, lag der Ball somit bei den Ländern, die – wie spätestens seit Corona bekannt – unterschiedlich agieren“, sagt Katrin Stoll vom Auktionshaus Neumeister. Zumal, wenn wie im Beispiel Bayern die Kulturstaatsministerin einer anderen Partei angehöre als der bayerische Minister für Wissenschaft und Kunst. Stoll verweist auf den Fall der Kunsthändlerfamilie Gurlitt, bekannt geworden im November 2013, der seinen Anfang bei der Staatsanwaltschaft Augsburg und somit dem Justizministerium hatte. „Ermittelt wurde wegen eines Steuerstrafverfahrens, womit eine Verbindung zum Finanzministerium gegeben war, beschlagnahmt wurden Kunstwerke, was wiederum in das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst spielt. Diese hochkomplexe Gemengelage von Bund und Land, Parteien wie Ressorts, mag einige Desiderate entstehen haben lassen, die möglicherweise von den Verantwortlichen nicht erkannt, analysiert und entsprechend strukturiert wurden.“
KJK