Die Stadtbücherei Münster darf Bücher mit umstrittenen Inhalten nicht mit einem Einordnungshinweis versehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit einen Beschluss aus der Vorinstanz gekippt. Das Verwaltungsgericht hatte gemeint, dass Bücher, in denen etwa der Atombombenabw
Dieser Artikel (ID: 2318194) ist am 10.07.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).