Erlaubte Bücher-Lügen

von Redaktion

Die Stadtbücherei Münster darf Bücher mit umstrittenen Inhalten nicht mit einem Einordnungshinweis versehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit einen Beschluss aus der Vorinstanz gekippt. Das Verwaltungsgericht hatte gemeint, dass Bücher, in denen etwa der Atombombenabwurf auf Japan bestritten wird, mit Hinweisen versehen werden dürfen. Der Autor hatte dagegen geklagt. Laut OVG ist seine Meinungsfreiheit verletzt. DPA

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