Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat die Klage eines Zusatzchoristen der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gegen die Salzburger Festspiele zum zweiten Mal abgewiesen. Dabei handelt es sich um Honorarstreitigkeiten infolge Corona-bedingter Absagen. Der Senat bestätigte, dass dem Kläger keine Ansprüche zustehen und zwischen ihm und den Festspielen gar kein Vertragsverhältnis bestand. Die Organisiation Art but Fair United hatte sich engagiert.MM