IN KÜRZE

Salzburg gewinnt Rechtsstreit

von Redaktion

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat die Klage eines Zusatzchoristen der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gegen die Salzburger Festspiele zum zweiten Mal abgewiesen. Dabei handelt es sich um Honorarstreitigkeiten infolge Corona-bedingter Absagen. Der Senat bestätigte, dass dem Kläger keine Ansprüche zustehen und zwischen ihm und den Festspielen gar kein Vertragsverhältnis bestand. Die Organisiation Art but Fair United hatte sich engagiert.MM

Artikel 8 von 11