Nach der Entscheidung über eine Rückgabe von vier NS-Raubkunst-Werken streiten die Erben jüdischer Kunsthändler mit dem Freistaat Bayern um die Rückgabe eines weiteren Gemäldes. Erben der ehemaligen Münchner Kunsthandlung Brüder Lion würden in Kürze Klage beim Verwaltungsgericht München erheben, teilte ihr Anwalt mit. Sie erheben Anspruch auf das Werk „Junges Mädchen mit Strohhut“ des Malers Friedrich von Amerling. Die Staatsgemäldesammlungen hatten zuvor mitgeteilt, dass der Freistaat vier andere Bilder zurückgeben werde. Die Lion-Erben würden demnach die Gemälde „Lot und seine Töchter“ sowie „Abraham bewirtet die drei Engel“ von Franz Sigrist dem Älteren erhalten. Die Kunsthandlung musste 1936 unter den Nationalsozialisten zwangsweise schließen. Für das Bild „Junges Mädchen mit Strohhut“ von Friedrich von Amerling soll dagegen das neue bundesweit zuständige Schiedsgericht NS-Raubkunst angerufen werden und eine Entscheidung treffen. Das Werk wechselte nach Ansicht der Staatsgemäldesammlungen nämlich im Rahmen eines „Tauschgeschäfts“ den Besitzer. Dabei habe die Kunsthandlung „frei auf dem Markt agieren“ können. Sie erhielt demnach 1935 zwei Bilder anstelle einer Bezahlung für den Amerling. Die Lion-Erben sehen das anders und fordern auch dieses Werk ein. Es sei „eindeutig Raubkunst“. Für ein faires Tauschgeschäft gebe es „keinen einzigen Beleg“. Der Umstand sei den Staatsgemäldesammlungen seit Langem bekannt, dennoch habe das bayerische Kunstministerium Fälle wie diesen „mit voller Absicht vertuscht“. DPA