Gescheitert: die Absetzung von Berlinale-Chefin Tricia Tuttle. © Rolf Zöllner
Gebrandmarkt: die Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“. © A. Riedl
Juristische Grenzen übertreten? Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sieht sich heftiger Kritik ausgesetzt. © C. BILAN
Fettnäpfchen, der Begriff ist für Wolfram Weimer inzwischen zu klein geworden. Es ist das zweite Mal, dass der parteilose Kulturstaatsminister in einer Art Schmalzfass gelandet ist. Da wäre zum einen sein vergeblicher Versuch, Tricia Tuttle von der Spitze der Berlinale zu verdrängen. Und eben hat Weimer drei Buchläden von der Preisliste für den Deutschen Buchhandlungspreis gestrichen. Seine Begründung: Über sie lägen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vor.
Einiges spricht dafür, dass Weimer im zweiten Fall das Recht nicht nur ausgereizt, sondern juristische Grenzen übertreten hat. Der Minister stützt sich auf das „Haber-Verfahren“. Damit können Bundeskanzleramt, Ministerien und Bundesbehörden beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfragen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ über Personen oder Organisationen vorliegen, die Fördergelder beantragt haben. Die Personen oder Organisationen werden nicht darüber informiert, eine Begründung für die Ausforschung muss nicht geliefert werden. Das Problem allerdings: Die Informationen des Geheimdienstes dürfen nur weitergegeben werden, wenn es sich um den Schutz eines besonders wichtigen Rechtsgutes handelt – so hat es das Bundesverfassungsgericht 2022 festgestellt.
Ob die Preisvergabe an die Buchhandlungen „Golden Shop“ in Bremen, „Rote Straße“ in Göttingen und „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin darunter fallen, ist mehr als fraglich – zumal Weimers Behörde bislang keine Erklärungen für die Aberkennung genannt hat. Wer noch dadurch brüskiert wurde: die unabhängige Jury, die jene Buchhandlungen ausgewählt hat.
Wie schon beim gescheiterten Versuch der Entlassung von Tricia Tuttle ist nicht nur der Kulturstaatsminister ins Zwielicht geraten, auch sein Beratergremium (so er dafür überhaupt ein offenes Ohr hat) hat die beiden Fälle falsch eingeschätzt und damit mutmaßlich versagt. Die drei Buchhandlungen haben nun die Konsequenzen gezogen: Sie klagen.
„Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab“, kritisierte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. „Gesinnungsschnüffelei bei Buchhandlungen gehört nicht zu den eigentlichen Aufgaben dieser Behörde“, sagte Deniz Yücel, Berliner PEN-Vorsitzender, der „taz“ und zielte damit auf den Verfassungsschutz.
Weimers Wirken als Kulturstaatsminister weitet sich damit zu einer Art Feldzug aus. Das begann unter anderem mit seiner Empfehlung an öffentlich geförderte Museen, nicht zu gendern (obwohl es gar keinen Gender-Zwang gibt). Seine Kritik an Berlinale-Chefin Tricia Tuttle, sie habe sich nicht ausreichend gegen anti-israelische Statements auf dem Festival gewehrt, fiel dem Minister auf die Füße. Meinungsfreiheit, politische Einflussnahme und staatliche Maßregelung, Gefährdung der verfassungsrechtlich garantierten Kunstfreiheit – Vorwürfe, die eine breite Front bis hin zu israelischen Filmemachern äußerten. Auch die Debatte um die drei Buchhandlungen zeigt, dass Augenmaß und Reflexion nicht unbedingt zu den Stärken des Kulturstaatsministers gehören.
Dass Weimer der Berlinale-Chefin nun ein beratendes Gremium zur Seite stellen will und einen Verhaltenskodex fordert, passt ins Bild und zu den vergangenen Monaten. Der Kulturstaatsminister will damit ein Terrain abstecken, in dessen Grenzen sich Kunst frei bewegen darf. Eine Art staatlich verordneter Käfig. Womit Weimer dabei nicht gerechnet hat: mit der heftigen Gegenwehr über Genre- und Parteigrenzen hinweg. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hat es so formuliert: „Wir leben in einem Rechtsstaat, und es ist ein schmaler Grat zwischen Meinungsfreiheit und Zensur.“ Und Carsten Brosda, Hamburger Kultursenator, Präsident des Bühnenvereins und selbst einmal für den Posten des Kulturstaatsministers im Gespräch, sagte über den Berlinale-Diskurs: „Wenn Staat und Regierung diesen bisweilen anstrengenden Prozess nicht ertragen, beschädigen sie nicht nur nachhaltig die Kunstfreiheit, sondern auch den demokratischen Grundkonsens.“
Man kann die Diskussion der vergangenen Wochen und Monate allerdings auch dialektisch sehen. Die Kulturszene ist wieder im Gespräch. Weimers Vorstoß sei das Beste, was der Berlinale passieren konnte, findet zum Beispiel Filmemacher Volker Schlöndorff. Er finde das „Aufwachen und Reagieren der gesamten Film- und Kunstwelt ermutigend und schön“, sagte er der „Zeit“.
Schlöndorff fühlt sich erinnert an das Jahr 1983, als der damalige Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann (CSU) die Fördergelder für Herbert Achternbuschs Jesus-Film „Das Gespenst“ zurückgenommen hat. Oder an die Aufregung um Reinhard Hauffs RAF-Film „Stammheim“, der 1986 auf der Berlinale lief. Dies könnte also der größte Erfolg Wolfram Weimers werden: dass er der Kulturszene zu neuem Selbstbewusstsein verholfen hat. Und ihr dankbares Futter für die kommenden Filme, Satiren, Bücher und sonstige Werke liefert, mit denen sie die Gesellschaft reflektiert. Wie es seit tausenden Jahren so üblich ist.MARKUS THIEL