Verbraucherschützer haben einen juristischen Erfolg gegen die Ticket-Plattform Viagogo erreicht: Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern vom Donnerstag habe das Landgericht Hamburg entschieden, dass die Originalpreise der Tickets auf den ersten Blick erkennbar sein müssen. Die Plattform Viagogo ist ein sogenannter Zweitvermarkter, über den Tickets weiterverkauft werden. Gerade bei begehrten Veranstaltungen liegen die dort aufgerufenen Preise teilweise deutlich über den Originalpreisen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist noch nicht rechtskräftig.EPD