IN KÜRZE

von Redaktion

Bier-Bann im Uni-Viertel rechtens

München darf im Uni-Viertel den Verkauf von Bier zum Mitnehmen am späten Abend verbieten. „Das von der Stadt verhängte Verkaufsverbot für sämtliche alkoholischen Getränke zur Mitnahme zwischen 22 und 5 Uhr wurde vom Gericht für rechtmäßig befunden“, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Mittwoch mit. Lediglich das angedrohte Zwangsgeld von 5000 Euro für den Fall eines Verstoßes wurde aufgehoben. Geklagt hatte ein Gastronom, der unter anderem Flaschenbier verkauft. Vorangegangen waren Beschwerden von Anwohnern über exzessive Feierlichkeiten im Uni-Viertel. Die Stadt hatte daraufhin Kiosks verboten, in den Nachtstunden Flaschenbier zu verkaufenMM

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