Intendanten-Zoff: Salzburg muss Kosten offenlegen

von Redaktion

Der Fonds der Salzburger Festspiele muss nach dem österreichischen Informationsfreiheitsgesetz Auskunft über die Gesamtkosten der Trennung vom früheren Intendanten Markus Hinterhäuser geben. Das ergab ein Urteil des dortigen Landesverwaltungsgerichts. Demnach überwiege das öffentliche Informationsinteresse. Das Gericht kam zur Erkenntnis, dass dem Antragsteller „der begehrte Zugang zu Informationen vom informationspflichtigen Salzburger Festspielfonds rechtswidrig nicht gewährt wurde“. Laut Gerichtsentscheid muss der Festspielfonds den Antragsteller innerhalb von sechs Wochen über die Gesamtkosten der Beurlaubung und Auflösung des Verlängerungsvertrages des Ex-Intendanten informieren. Zusätzlich muss es Auskunft darüber geben, ob der Fonds Regressforderungen gegen die Mitglieder des Kuratoriums prüfen lässt. Gegen die Entscheidung ist Einspruch möglich. Der Antragsteller, Sven Hartberger, verwies auf ein öffentliches Informationsinteresse. Er vermute einen Schaden in siebenstelliger Euro-Höhe für die öffentliche Hand und wolle die Ergebnisse seines Informationsbegehrens für eine öffentliche Debatte sowie für Aktualisierungen seines Buches nutzen. Die Vertreterin des Festspielfonds argumentierte vor Gericht damit, dass über die Vereinbarung des Kuratoriums mit Hinterhäuser Stillschweigen vereinbart worden sei.APA

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