Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung? Darüber verfügt einer Studie der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf zufolge nur jeder zweite Intensivpatient in Deutschland. Die Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin fordert daher, die Bevölkerung besser über die „notwendigen Vollmachten“ zu informieren.
Für die Studie der Uniklinik waren den Angaben zufolge 998 Patienten auf elf Intensivstationen befragt worden. 51 Prozent von ihnen hatten offenbar tatsächlich Vorsorge getroffen und verfügten über ein entsprechendes Dokument. Fast 40 Prozent der Befragten ohne Vollmacht oder Verfügung hatten sich dagegen noch nie Gedanken über das Thema gemacht.
Das Problem: Viele wollen sich mit dem Thema Tod und Sterben nicht beschäftigen, solange es ihnen gut geht. Dabei ist genau das wichtig. Im Ernstfall können Patienten ihren Willen manchmal nicht mehr äußern – und das hat Folgen:
Fehlten die Dokumente, könnten Ärzte „viele Patienten weder juristisch abgesichert noch zweifelsfrei in ihrem Sinne behandeln“, sagte Prof. Stefan Kluge, Leiter der Studie. Auch Krankenkassen und Hausärzte müssten daher Patienten umfassend informieren. Jeder volljährige Bundesbürger sollte demnach eine vollständige Vorsorgevollmacht hinterlegen. Einer Studie zufolge sind aber über 40 Prozent aller vorliegenden Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen unvollständig. „Eine mangelhaft ausgefüllte Patientenverfügung kann zur Folge haben, dass Ärzte nicht eingreifen dürfen und der Patient gegen seinen Willen mit lebenserhaltenden Maßnahmen versorgt wird“, warnte Kluge.
Nur gut ein Fünftel der Dokumente liegt laut Befragung auch im Krankenhaus vor. Im Ernstfall werde bei fehlender Vollmacht gerichtlich ein Betreuer für den Patienten ernannt, sagte Kluge. Was viele aber nicht wissen: Dieser müsse nicht dem engsten Familienkreis angehören. Intensivpatienten könnten oftmals aufgrund der Erkrankungsschwere nicht über invasive Maßnahmen aufgeklärt werden oder ihre Zustimmung geben. Mit einer Vollmacht könne der Patientenwille dagegen umgesetzt werden. Eine Patientenverfügung ist laut Kluge vor allem für Patienten mit chronischen Erkrankungen sinnvoll. Es sei allerdings ein Problem, dass Hausärzte die „zeitintensive Beratung“ zu den Dokumenten nicht abrechnen könnten. kna