Wenn die Deutschen im Internet shoppen, ist der Kauf per Rechnung mit 30,5 Prozent die beliebteste Bezahlmethode. Nach dem Bankeinzug (20,2 Prozent) folgt dann schon Paypal mit 17,9 Prozent als drittpopulärste Zahlweise. Wenn es dabei Probleme mit dem Einkauf gibt, sollen Nutzer ihr Geld dank Käuferschutz zurückbekommen.
Doch dabei gibt es Fallen, auf die Warentest hinweist. Bei Rücksendung einer Ware zahlt Paypal nur, wenn der Nutzer den Rückversand mit einem Beleg nachweisen kann, der Name und Adresse des Absenders und des Empfängers zeigt. Nur ein Päckchen ohne Beleg genügt nicht, dann gibt es kein Geld zurück. Vorsichtig sollten Zahler auch mit der Funktion „Geld für Freunde“ sein. Für Online-Einkäufe ist dieser Service gar nicht erlaubt. Ganoven fordern ihre Kunden dennoch auf, mit „Geld für Freunde“ zu bezahlen – bei dem es dann keinen Käuferschutz gibt. Vor einer dritten Betrugsmasche warnt die Polizei. Dabei nehmen Gauner Kontakt mit Ebay-Privatverkäufern auf. Sie geben sich als Interessenten aus und wollen per Paypal bezahlen. Im Laufe eines Mailverkehrs bitten sie den Verkäufer, den Transport der Ware per Western Union oder MoneyGram vorzustrecken. Am Ende ist der Verkäufer doppelt geschädigt: Der Paypal-Beleg ist gefälscht, und das Geld für den Versand ist auch verloren.