Einzelne Abschnitte des Beipackzettels

von Redaktion

Der Aufbau und damit die inhaltliche Reihenfolge eines Beipackzettels sind gesetzlich genau vorgeschrieben – ein Überblick:

Name des Präparats: Der Name steht am Anfang. Ergänzungen wie zum Beispiel „forte“ (stark) erklären den Wirkstoffgehalt.

Zusammensetzung: Die Wirkstoffe werden aufgelistet. Unter „Weitere Bestandteile“ sind die Stoffe aufgelistet, die für Allergiker wichtig sein können.

Darreichungsform: Tabletten, Kapseln oder Tropfen sind nur einige Beispiele für unterschiedliche Arzneiformen.

Anwendungsgebiete: Krankheiten werden aufgeführt, bei denen das Medikament wirkt. Die Aufzählung ist allerdings nicht immer vollständig.

Gegenanzeigen: Liegen die hier aufgeführten Umstände beim Patienten vor, sollte eine Einnahme des Medikamentes nur auf ärztliche Anweisung erfolgen.

Warnhinweise: Bei der Anwendung des Medikamentes könnte es Besonderheiten geben – wie, dass es Alkohol enthält.

Nebenwirkungen: Hier werden die unerwünschten Wirkungen aufgeführt, die nach einer Einnahme auftreten können.

Wechselwirkungen: Arzneimittel und Lebensmittel werden hier aufgelistet, die sich mit dem Medikament nicht vertragen.

Dosierungsanleitung / Art und Dauer der Anwendung: Hier kann man nachschauen, wie, wann, wo, wie viel, wie oft und wie lange das Medikament eingenommen werden sollte.

Anwendungsfehler und Überdosierung: Wurde die Einnahme vergessen oder verdoppelt, steht hier, was dann zu tun ist.

Hinweise zur Haltbarkeit: Der Hersteller erklärt hier alles zur Aufbewahrung des Medikaments.

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