Viel Arbeit, wenig Rente – die Fakten in Kürze
Ein klassisches Beispiel: Eine alleinstehende, kinderlose Krankenpflegerin, die ohne Unterbrechung 45 Jahre lang zum derzeit gültigen gesetzlichen Pflegemindestlohn von 10,55 Euro arbeitet, erwirtschaftet einen Rentenanspruch von 782 Euro. Damit liegt sie unter der von der Bundesregierung definierte