Viel Arbeit, wenig Rente – die Fakten in Kürze

von Redaktion

Ein klassisches Beispiel: Eine alleinstehende, kinderlose Krankenpflegerin, die ohne Unterbrechung 45 Jahre lang zum derzeit gültigen gesetzlichen Pflegemindestlohn von 10,55 Euro arbeitet, erwirtschaftet einen Rentenanspruch von 782 Euro. Damit liegt sie unter der von der Bundesregierung definierten Grenze der Altersarmut (804 Euro). Um eine Rente oberhalb des Grundsicherungs-Niveaus zu erhalten, wäre aktuell ein Stundenlohn von 11,85 Euro erforderlich. (Quelle: Bundesregierung)

Mindestlohn in Zahlen:

Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in Deutschland (brutto) liegt bei 8,84 Euro. Ab 2019 steigt er auf 9,19 Euro, ab 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde.

Auch in diesen Berufen rutscht man später in die Altersarmut:

Elektrohandwerk: 10,95 Euro/Std.

Gebäudereiniger: 10,30 Euro/Std.

Gerüstbauer: 11,35 Euro/Std.

Leiharbeit/Zeitarbeit: 9,49 Euro/Std.

Pflegebranche: 10,55 Euro/Std.

Bauhauptgewerbe: 11,75 Euro/Std.

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