„Ich bräuchte noch mein Blutdruckmittel, aber bitte das Kreuz nicht vergessen.“ Das hören meine Kollegen und ich fast täglich von Patienten. Gemeint ist das Kreuz auf dem rosa Kassenrezept – auf dem Feld „aut idem“. Das ist lateinisch und heißt übersetzt „oder ein Gleiches“. Es bedeutet, dass Ihnen der Apotheker auch ein Medikament einer anderen Pharmafirma geben darf, das in Wirkstoff, Dosierung und Packungsgröße mit dem verordneten Mittel gleichwertig ist. Außer das Feld ist angekreuzt.
Hintergrund des Ganzen sind sogenannte Arzneimittelrabattverträge: Eine Krankenkasse verpflichtet sich, Arzneien für ihre Versicherten nur von bestimmten Firmen zu beziehen. Dafür gewähren ihr diese Rabatte – die Krankenkasse spart.
Solche Verträge laufen aber meist nur zwei Jahre, sind sogar manchmal noch kürzer. Bei Patienten, die Arzneien jahrelang einnehmen müssen, führt das zu häufigen Wechseln: Ergattert eine andere Pharmafirma den Vertrag mit ihrer Krankenkasse, bekommen sie künftig deren Präparat. Statt der gewohnten Tabletten bekommen sie dann welche, die anders aussehen. Wer das nicht will, muss sein „altbekanntes Mittel“ zunächst selbst bezahlen. Wendet er sich an seine Krankenkasse, bekommt er gegebenenfalls einen Teil der Kosten erstattet.
Einfacher und günstiger ist es für Patienten, wenn der Arzt von Vornherein ein Kreuz auf dem „aut idem“-Feld macht. Doch da gibt es ein Problem: Wir Ärzte dürfen das nur, wenn es einen medizinischen Grund gibt – zum Beispiel Allergien oder Unverträglichkeiten. Dies müssen wir dokumentieren.
Der verständliche Wunsch, das Mittel einer bestimmten, gewohnten „Marke“ weiter einzunehmen, gehört nicht zu diesen Gründen. Gerade ältere Menschen, die täglich viele verschiedene Medikamente einnehmen müssen, tun sich mit häufigen Wechseln aber schwer: Haben sie jahrelang morgens die ovale gelbe, die runde weiße und die halbe grüne Tablette eingenommen, sind sie schnell verwirrt, wenn plötzlich eine runde Gelbe, ovale Weiße und halbe Blaue auf dem Tisch liegen. Hinzu kommen oft Unsicherheit und Skepsis, ob die neue Pille wirklich so gut ist wie die alte.
Liebe Patienten, wir Ärzte verstehen diese Sorgen! Aber: Wir haben diese Regeln nicht gemacht. Wir sind als Teil des Solidarsystems dem „Wirtschaftlichkeitsgebot“ verpflichtet. Oder einfacher ausgedrückt: Wir müssen auf den Preis schauen. Gibt es mehrere gleichwertige Produkte, müssen wir das günstigste verordnen. Tun wir das nicht, bekommen wir große Probleme mit den Krankenkassen: Halten wir uns nicht daran, können sie teils hohe Geldbeträge zurückfordern. Sicher ist aber: Auch wenn Packung und Tabletten anders aussehen oder gar einen anderen Namen haben – Sie bekommen immer genau das, was Ihnen der Arzt verordnet hat.
Mein Tipp, um bei mehreren Medikamenten den Überblick zu behalten: Schaffen Sie sich eine Medikamentenbox an! Dort können Sie Ihre Tabletten einmal pro Woche einsortieren. Dabei hilft Ihnen der bundesweit einheitliche Medikamentenplan, den jeder Patient von seinem Arzt bekommt. Darauf finden Sie genaue Angaben zu Wirkstoff, Einnahmezeit und was sonst noch zu beachten ist. Kommen Sie damit dennoch nicht zurecht, bitten Sie Angehörige oder Ihren Pflegedienst um Hilfe. Wenn es nötig ist, kann der Arzt dafür auch eine entsprechende Verordnung ausstellen.
Der hausärztlich tätige Internist mit Praxis in
Krailling (Kreis Starnberg) schreibt heute darüber,
wann er das „aut idem“-Kreuz aufs Rezept setzen darf – und wie Sie trotz Arzneiwechsel den Überblick behalten.