„Eine gute Patientenverfügung sollte am besten gemeinsam mit einem Arzt oder einem anderen kompetenten Gesprächsbegleiter ausgefüllt werden“, sagt Prof. Berend Feddersen, der das Team der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) am LMU-Klinikum leitet. Sehr wichtig sei es, einen Menschen mit einer Vorsorgevollmacht zu bevollmächtigen, den Willen des Patienten umzusetzen – wenn dieser sich nicht mehr selbst äußern kann.
„Dazu muss der Bevollmächtigte aber auch den Willen des Betroffenen kennen!“, sagt Prof. Feddersen. Auch die Formulierung der eigenen Wertvorstellungen und des persönlichen Anliegens, „also dem, was dem Betroffenen im Leben wichtig ist“, seien eine hilfreiche und sinnvolle Ergänzung, damit ein Notarzt oder andere behandelnde Ärzte ein Bild vom Betroffenen bekämen. bn