Umgangsrecht der Großeltern mit dem Enkel kennt Grenzen

Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkel. Der Kontakt hängt aber immer vom Kindeswohl ab und kann auch verweigert werden. Das hat u.a. das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az.: 3 UF 120/17).

In dem verhandelten Fall litt die Mutter an einer „bipolaren Störung“. Ihr Sohn lebt

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Dienstag, 26. Mai 2026

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