Zu einer „Ablation“ rät man immer dann, wenn das Vorhofflimmern Beschwerden bereitet oder/und die Herzfunktion eingeschränkt ist und davon auszugehen ist, dass sich diese durch den Eingriff erholen wird. Die Katheter-Ablation ist aktuell das Standardverfahren und die am wenigsten invasive Form der Ablation. Meist werden dabei die Lungenvenen elektrisch vom linken Vorhof des Herzens isoliert. Nur
selten kommt es dabei zu Komplikationen. Prinzipiell gibt es auch herzchirurgische Verfahren zur Therapie des Vorhofflimmerns. Sie werden insbesondere dann eingesetzt, wenn ein Patient aus anderen Gründen am Herzen operiert wird. Zusätzlich wurden minimalinvasive chirurgische Verfahren entwickelt, bei denen man die Lungenvenen von außen isoliert, mithilfe kleiner Kameras – das bedeutet „thorakoskopisch“. Laut aktueller Leitlinie wird aber bei Patienten mit Beschwerden primär die Katheter-Ablation empfohlen, wenn nicht ohnehin ein herzchirurgischer Eingriff nötig ist. Bei etwa 30 Prozent der Patienten ist eine zweite Ablation nötig, um sicher alle Bereiche des Vorhofs zu erwischen, die das Flimmern auslösen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, kann man in einem dritten Schritt entweder eine Kombination von Ablation und antiarrhythmischer Therapie oder eben eine thorakoskopische Ablation durchführen.