Corona-Krise: Findet meine OP statt?

von Redaktion

In der Corona-Krise bereiten sich Kliniken auf steigende Infektionsfälle vor – und erhöhen die Zahl der Intensivbetten. Dafür sollen andere Bereiche „heruntergefahren“ werden. Doch was genau bedeutet das? Welche OPs fallen aus? Wer wird jetzt weiter behandelt? Wir beantworten die drei wichtigsten Fragen.

Schon vor mehr als einer Woche, am 13. März, schrieb Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Brief an alle Krankenhäuser – und machte darin unmissverständlich klar: Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten aller Länder hätten beschlossen, dass die Kliniken in Deutschland sich auf eine Corona-Welle vorbereiten müssten.

Die Folge: Die Zahl der Intensivbetten – und Beatmungskapazitäten – müsse in kürzester Zeit gesteigert werden; allein Bayerns Unikliniken werden bis Ende kommender Woche ihre Intensivbetten von 600 auf 1200 verdoppeln (wir berichteten). Der Grund: Die Behandlung soll sich vornehmlich auf Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen durch Covid-19 konzentrieren; alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe müssten bis auf Weiteres verschoben werden.

Doch was genau bedeutet das? Welche Eingriffe sind nun gestrichen? Welche finden statt? Und: Wie läuft es mit Notfällen? Es herrscht viel Verunsicherung, insbesondere bei älteren Menschen. Die Antworten darauf liefert Dr. Axel Fischer, Vorsitzender der Geschäftsführung der München Klinik. Er sagt ganz deutlich: „Jede Klinik, die die Zeit jetzt nicht nutzt, um sich vorzubereiten, Mitarbeiter zu schulen – und stattdessen elektive Eingriffe durchführt und knappe Ressourcen sowie Material verbraucht handelt unsolidarisch und unverantwortlich.“ Nachfolgend die wichtigsten Punkte.

Frage 1: Notfall: Wenn ich jetzt einen Schlaganfall, Herzinfarkt oder schweren Unfall erleide – muss ich Angst haben, nicht umgehend behandelt zu werden?

Ein ganz klares Nein! Die Notfallversorgung gehört zur Daseinsvorsorge, ist von den Änderungen nicht betroffen und bleibt selbstverständlich vollumfänglich erhalten. Ganz im Gegenteil: Die Verschiebung von nicht unmittelbar notwendigen Eingriffen hat zum Ziel, die Notfallversorgung zu sichern und Personal und Behandlungskapazitäten dafür frei zu halten – ob Covid-19-Notfälle oder ein Schlaganfall. Wer in der aktuellen Lage in eine Notsituation gerät, wird von unseren Teams in den Notfallzentren bestmöglich versorgt. Die München Klinik bleibt auch in der aktuellen Krisensituation eine Stütze für Münchens Gesundheitsversorgung und übernimmt als größter Notfallversorger der Stadt hier ihre Verantwortung. Zur kommunalen Daseinsvorsorge gehört darüber hinaus unbedingt auch die uneingeschränkte Versorgung von Geburten. Hierzu gehören Kaiserschnitte ebenso wie andere Eingriffe, die während der Geburt notwendig werden.

Frage 2: Bei mir wurde ein Tumor diagnostiziert – in wenigen Tagen sollte der OP-Termin sein. Findet er überhaupt statt?

Ob eine Krebsoperation unmittelbar stattfinden muss, hängt immer von der individuellen Situation ab – etwa vom Stadium des Tumors und/oder dem Verlauf der Erkrankung. Die Entscheidung wird deshalb im Einzelfall getroffen. Es werden nicht pauschal alle Krebsoperationen abgesagt, aber es finden auch nicht pauschal alle Eingriffe statt. Bei aggressiven Krebsformen, bei der eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes möglich ist, finden die Eingriffe weiterhin sofort statt. Wenn der Zustand jedoch stabil ist, kann es sein, dass der Operationstermin aktuell verschoben werden muss. Diese Entscheidung wird dem betreffenden Patienten individuell mitgeteilt – mit Hinweisen zur weiteren ambulanten Versorgung beim Facharzt in der Zwischenzeit. Bei vielen Krebsformen ist die klassische Operation heutzutage ohnehin nicht immer der Beginn der Therapie. Die Psychosoziale Krebsberatungsstelle München ist derweil für Betroffene und Angehörige telefonisch von Montag bis Freitag (9 bis 13 Uhr) und Mittwoch (13 bis 16 Uhr) erreichbar, unter der Rufnummer: (089) 54 88 40-21, -22,  -23. Oder auch per E-Mail: kbs-muenchen@bayerische-krebsgesellschaft.de.

Frage 3: Welche Eingriffe werden dann verschoben?

Alle, die nicht unmittelbar stattfinden müssen, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden. Wer etwa eine ausstehende Operation am Fußgelenk vor sich hat und diese aus praktikablen Gründen ohnehin auf die Zeit nach seinem Urlaub gelegt hat, wird nun mit einer Terminverschiebung rechnen müssen. Gleiches gilt für kleinere, ambulante Eingriffe. Auch wer schon seit längerer Zeit eine unklare Symptomatik, etwa am Herzen oder den Nerven, abklären lassen möchte und dafür vom Facharzt eine Krankenhauseinweisung erhalten hat, wird nun nicht unmittelbar einen Termin erhalten. Insgesamt gilt aber immer: Verschlechtert sich der Zustand eines Patienten oder ist eine Verschlechterung nicht auszuschließen, findet die Behandlung statt. Nur wer wirklich warten kann, muss aktuell warten.

Zusammengefasst von: Barbara Nazarewska

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