Hornhaut-Transplantation: Wie geht das?

von Redaktion

Bei dem Transplantat handelt es sich um die Hornhaut eines verstorbenen Menschen. Diese beziehen Kliniken von einer Hornhautbank. Liegt die Zustimmung zur Gewebespende vor, werden jeweils die vorderen Hornhautklappen des Verstorbenen entnommen. Anders als etwa bei einer Nierenspende muss der Blutkreislauf des Verstorbenen dazu nicht per Herz-Lungen-Maschine aufrechterhalten bleiben. Die Hornhäute müssen innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Todes entnommen und dann nach den Richtlinien der deutschen Transplantationsmedizin aufgearbeitet werden. Bis zum Einsetzen bewahrt man sie in einer Nährlösung auf. Hornhäute und Blut des Verstorbenen werden genau untersucht, ehe das Gewebe freigegeben und auf Anforderung an die transplantierende Klinik geschickt wird. Die Transplantation selbst („Keratoplastik“) ist eine OP, die in der Regel in Vollnarkose und stationär stattfindet.

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