TIPPS IN KÜRZE

Pflegebedürftige: Oft Schlafstörungen Rituale helfen beim Zu-Bett-Gehen Vorsicht bei Schlafmitteln

von Redaktion

Nur weil jemand bettlägerig ist, muss er noch lange nicht ständig schlafen. Im Gegenteil: Wenn Pflegebedürftige nicht ein- oder durchschlafen, sollten sie besser auf den Mittagsschlaf verzichten. Zumindest sollte dieser nicht länger als 30 Minuten dauern, rät das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Tagsüber sollte es in der Wohnung am besten hell sein. Und wem es möglich ist, der geht öfter mal nach draußen: Auch das ist gut für den Nachtschlaf.

Pflegende Angehörige können den Abend zudem so gestalten, dass ein- und durchschlafen leichter fällt: Schwere Mahlzeiten und große Trinkmengen sind vor dem Zu-Bett-Gehen zum Beispiel tabu. Stattdessen helfen Rituale wie Vorlesen oder ein warmes Fußbad, um sich auf die Nacht einzustimmen. Jemanden zum Schlafen drängen, der noch nicht müde ist, ist aber nicht sinnvoll. Pflegende Angehörige können indes versuchen herauszufinden, was genau den Schlaf stört: Sind es vielleicht Angst, Schmerzen oder feuchtes Inkontinenzmaterial? Nicht immer ist es allerdings möglich, eine Ursache direkt zu beheben.

Schlafmittel sollten nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden, warnt das ZQP. Sie können abhängig machen, Stürze (siehe Haupttext) und Inkontinenz begünstigen – und möglicherweise sogar die Schlafprobleme verstärken. Wie man gesunden Nachtschlaf fördern kann, erfahren Ratsuchende auf dem ZQP-Internetportal unter www.pflege-praevention.de.

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