Rauschmittel auf Rezept? Cannabis-Report zeigt Verdächtiges

von Redaktion

Es soll Muskeln lösen, die sich bei Patienten mit Multipler Sklerose stark verkrampfen. Bei weit fortgeschrittenem Krebs macht es Schmerzen erträglicher: Die Rede ist von medizinischem Cannabis, das Ärzte seit vier Jahren per Betäubungsmittel-Rezept verordnen dürfen.

Es ist ein Angebot, das gut genutzt wird: Die Verordnungen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen hierfür stiegen sprunghaft an –von 27 Millionen Euro im Jahr 2007 auf 123 Millionen im Jahr 2019. Für 2020 fehlen noch die Daten für das vierte Quartal. Auf Basis der ersten neun Monate prognostizieren Experten aber Ausgaben von 151 Millionen Euro. „In vier Jahren also ein Zuwachs von mehr als 500 Prozent“, sagt Prof. Gerd Glaeske vom Forschungszentrum Socium der Universität Bremen.

Bei der Krankenkasse BKK Mobil Oil wollte man angesichts solcher Zahlen genauer wissen, ob und vor allem bei welchen Patienten das Geld sinnvoll angelegt ist – und hat Glaeskes Institut daher mit einer Analyse beauftragt.

Ein Ergebnis des „Cannabis-Reports 2020“: Nur ein Fünftel der Patienten erhielt Cannabis-basierte Arzneien als ergänzende Behandlung bei Leiden, bei denen diese auch gut geprüft und zugelassen sind. Dazu gehört vor allem die spezialisierte ambulante Palliativversorgung von Krebspatienten und der Einsatz bei bestimmten Nervenleiden sowie „Anorexie“, also Magersucht. Betroffene erhielten meist cannabishaltige „Dronabinoltropfen“.

Das Gros der Verordnungen bis Oktober 2019 entfiel aber auf Bereiche, bei denen Belege für eine wirksame Anwendung fehlen: 27 Prozent erhielten die Mittel aufgrund eines chronischen Schmerzsyndroms, sieben Prozent wegen Rückenschmerzen, weitere sechs Prozent wegen einer Spastik und fünf Prozent aufgrund von einer „Polyneuropathie“, Nervenschäden etwa infolge von Diabetes. „Also überwiegend für Indikationen, in denen eine Reihe von Studien gezeigt haben, dass THC-haltige Medikamente im Mittel keine relevante Schmerzlinderung erzeugen“, sagt Prof. Christoph Maier, Schmerzmediziner und ehemals Chefarzt der Schmerzklinik der Universität Bochum. Noch immer fehle „eine Auflistung der Indikationen nach Zulassungsstudien“, kritisiert auch Glaeske. Es fehlten Erfassungssysteme für Nebenwirkungen, die Evidenz sei sehr löchrig, es gebe „keine gute wissenschaftliche Basis.“

Zwar gebe es gute Studien zum Einsatz medizinischen Cannabis’ bei verschiedenen Schmerzformen, „aber keine einzige zum Beispiel bei Rückenschmerz, die zu einem positiven Ergebnis gekommen ist“, sagt Schmerzexperte Maier. Dafür gebe es „unzählige Studien, die kein Ergebnis gebracht haben.“ Auch Untersuchungen zu Volkskrankheiten wie Polyneuropathien bei Diabetes hätten „ein negatives Ergebnis“ erbracht. Anders bei Spastiken, die bei Multipler Sklerose auftreten. Hier sei Cannabis eine „extrem wichtige Substanz. Es wirkt schmerzlindernd und antispastisch“, sagt Maier.

Doch nicht nur Wirknachweise fehlen oft – es gibt sogar Hinweise auf Missbrauch: So entfallen 62 Prozent der Verordnungen nicht auf standardisierte Produkte, sondern auf Cannabisblüten, die Glaeske „archaisch“ nennt und in Ländern wie Österreich und der Schweiz nur als Rauschmittel eingestuft werden. Dem Report zufolge waren unter den Antragstellern auffällig viele junge Männer im Alter von 20 bis 29 Jahren. Auch die tägliche Dosis war oft höher als üblich. Das lasse die Frage aufkommen, ob getrocknete Cannabisblüten auch als Rauschmittel auf Rezept missbraucht oder sogar weiterverkauft werden, sagt Glaeske. Er fordert daher, Einsatzgebiete und Darreichungsforme gesetzlich zu regeln – und eine Nutzenbewertung, wie sie auch für andere neue Arzneimittel vorgesehen ist. ANDREA EPPNER

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