TIERSCHUTZ

Keine Jagd an Grünbrücken

von Redaktion

Die geplante Novellierung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) schlägt auch bei Tierfreunden hohe Wellen. So begrüßt der Deutsche Tierschutzbund, Landesverband Bayern, dass der Besitz von Fangkörben für Greifvögel und die Herstellung, das Angebot, der Erwerb oder die Aufstellung von Tellereisen künftig verboten sein soll. Allerdings bleiben einige Fragen weiter offen: „Die Novellierung bildet nicht den gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Tier- und Naturschutz ab, sondern ihr liegt in weiten Teilen eine Vereinfachung von forstwirtschaftlichen Prozessen zugrunde“, sagt Vizepräsidentin Tessy Lödermann.

Ein strittiger Punkt lag in einer früheren Fassung im Paragraf 19. „Es ist verboten, im Umkreis von 250 Metern von der Mitte von Wildquerungshilfen die Jagd auszuüben; dies gilt nicht für die vorübergehende kurzzeitige Einrichtung und Nutzung im Falle einer Gesellschaftsjagd.“ Es wäre also temporär erlaubt, an einer Grünbrücke zu jagen?

Jäger Walter Bott bringt es auf den Punkt: „Ein Ansitz an einer Grünbrücke macht deren Sinn zunichte!“ Im Bereich Erching gibt es eine solche Brücke, die die S-Bahn-Trasse zum Flughafen sowie die B 301 überspannt. Denn hier lebt das letzte autochthone Rotwild, ein Restbestand in den Isarauen. Straße und S-Bahn trennen das Rotwildgebiet Isarauen mit dem des Zengermoos, die Tiere aber suchen den Austausch, das ist auch genetisch notwendig, denn Verinselung führt zu Inzucht. Die Brücke folgt einem historischen Wildwechsel und wird gut angenommen. Als Erste querten Hase und Fuchs, später Reh- und Rotwild.

Aber auch viele kleinere Tiere, „die nicht schnell genug sind, und für die Straße wie Bahn zu 90 % den Exitus bedeuten“, sagt Bott. Nun liegt es im Wesen von Grünbrücken, teuer zu sein, auch Querungshilfen unter den Straßen kosten! Im Fall von Erching wurden zusätzlich Gabionen für Reptilien aufgestellt, Tümpel für Kröten angelegt. Wenn hier nun eine „Gesellschaftsjagd“ tobt, torpediert das alle Bemühungen. „Diese Korridore werden von Wildtieren nur angenommen, wenn sie die Erfahrung machen, dass sie hier keinen Stresssituationen, Störungen oder letztendlich dem Tod ausgesetzt sind“, sagt Lödermann. Und es sind eben auch streng geschützte Tierarten wie Wildkatze und Luchs betroffen… Und siehe: Der Text wurde geändert in: „Es ist verboten, im Umkreis von 250 Metern von der Mitte von Wildgrünbrücken und entsprechenden Wildunterführungen die Jagd auszuüben.“ Der Widerstand hat geholfen! „Das ist ein Riesenerfolg!“, freut sich Lödermann.

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